Viele, viele Eltern müssen derzeit wegen der geschlossenen Kitas und Schulen ihre Arbeitszeit minimieren oder können gar nicht arbeiten, da sie ihre Kinder betreuen müssen.
Das macht sich natürlich finanziell bemerkbar. Aktuell sieht es so aus: Das Infektionsschutzgesetz greift und es besagt, dass Eltern, die in der Pandemie wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten können und so kein Geld verdienen, erhalten bisher für
• maximal sechs Wochen
• 67 Prozent des Nettoeinkommens
• aber höchstens 2016 Euro im Monat
Der Arbeitgeber zahlt das Geld an seine betroffenen Angestellten aus und kann es sich dann von den Behörden erstatten lassen.
Weil Kitas und Schulen aber voraussichtlich noch längere Zeit nicht in den Regelbetrieb gehen können, sollen diese Zahlungen nun verlängert werden.
Eltern sollen in dieser Situation künftig bis zu 20 Wochen Lohnersatz bekommen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Lohnfortzahlung
• je Elternteil auf bis zu zehn Wochen
• für Alleinerziehende auf bis zu 20 Wochen
verlängert wird.
„Das gibt die nötige Sicherheit in ungewisser Lage.“
Der entsprechende Änderungsantrag soll heute (20.5.2020) vom Kabinett beschlossen werden.
„Berufstätige Eltern tragen derzeit eine große Last. Solange Kindergärten und Schulen nicht wieder verlässlich für alle geöffnet sind, brauchen hier viele unsere besondere Unterstützung“, sagte Spahn.
Wie wir bereits berichteten, hatte sich vor allem Familienministerin Franziska Giffey für finanzielle Eltern-Hilfen während der aktuellen Pandemie eingesetzt. Sie forderte die Verlängerung der normalen Lohnfortzahlung, wenn Eltern wegen der Kinder-Betreuung in der Krise nicht arbeiten können: „Wenn Eltern keinen Platz in der erweiterten Notbetreuung bekommen und sie nicht arbeiten gehen können, weil der Regelbetrieb noch nicht in Sicht ist, müssen sie eine Entschädigung erhalten!“