Vor kurzem sorgte ein Elternpaar aus Hessen für Aufregung, weil es seinen Sohn Lucifer nennen wollte. Der Vorname, der ursprünglich „Lichtträger“ bedeutete, bezeichnet heute den Teufel – und wurde vom zuständigen Standesbeamten abgelehnt.
Daraufhin schalteten die Eltern das Gericht ein, es gab eine Anhörung. Nach dieser gaben die Eltern nach und entschieden sich doch für einen anderen Vornamen – und zwar Lucien.
Auch wenn das natürlich ein extremer Fall ist, liegen einzigartige und ungewöhnliche Vornamen im Trend. Sinnvoll oder nicht? Bei folgenden Namensvorschlägen legten die Standesämter auf jeden Fall ein Veto ein:
Borussia
Der Name bedeutet „Preußen“ auf Neulateinisch und ist der Namensträger vieler Sportvereine. Der bekannteste dürfte „Borussia Dortmund“ sein. Kann schwierig werden, wenn der oder die Kleine später in Berlin lebt oder „Bayern München“-Fan wird.
Vespa
So heißt der Motorroller des italienischen Unternehmens Piaggio. Selbst wenn die Eltern eingefleischte Roller-Fans sind – wer möchte wirklich einen Markennamen tragen?
Zecke
Das Insekt ist nicht gerade das Lieblingstier der Deutschen. Der Parasit kann schlimme Krankheiten wie Borreliose oder FSME übertragen. Wir plädieren: Auf jeden Fall lieber Sympathieträger als Krankheitsüberträger.
Dracula
So heißt der Vampir aus dem gleichnamigen Roman von Bram Stocker. Der Graf ist wohl der berühmteste Blutsauger der Welt. Nicht sehr wahrscheinlich, dass ein Kind in seine Fußstampfen treten möchte.
Westend
Bei dem Namensvorschlag liegt nahe, dass die Eltern ihr Kind wohl im westlichen Teil einer Stadt zeugten. Übrigens: In den USA findet man durchaus Namen, die auf Orten oder Himmelsrichtungen beruhen. Kim Kardashians Tochter heißt „North“, Paris Hilton ist nach der französischen Hauptstadt benannt.
Schröder
Vielleicht hatten die Eltern ja Ambitionen, dass der Kleine wie sein Namensgeber Gerhard Schröder mal Bundeskanzler wird. Oder wie Dennis Schröder später in der NBA Basketball spielt. Auf jeden Fall eher ein Nachname als ein Vorname.
Auf welcher Grundlage die Standesbeamten oder Gerichte diese oder andere Namen ablehnen?
Es gibt kein Gesetz, das regelt, was bei der Namenswahl erlaubt ist und was nicht – die Beamten haben nur Richtlinien.
Das Wichtigste dabei: das Kindeswohl. Der Rest ist Ermessenssache bzw. Geschmack – und über diesen lässt sich ja bekanntlich streiten.
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