Neues Jahr, neues Glück, so sagt man. Ob 2020 besser wird, wird sich erst zeigen, aber auf jeden Fall wird es anders. Für Eltern gibt es nämlich einige neue Regelungen, die man besser kennen sollte: Es geht um Geld und KiTa-Plätze.
Damit ihr nichts verpasst, hier die Änderungen auf einen Blick:
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird angehoben. In diesem Jahr waren es 7620 Euro, im kommenden werden es 7812 Euro sein, die pro Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Zu verdanken haben wir das dem Familienentlastungsgesetz, das auch die Erhöhung des Kindergeldes im Juli 2019 bewirkt hatte. Weil es gerade erhöht wurde, bleibt dieses nämlich vorerst gleich, 2021 soll es aber wieder steigen, und zwar um 15 Euro.
Kinderzuschlag
Beim Kinderzuschlag entfallen ab dem 1. Januar die Einkommensgrenzen. Das heißt, dass mehr Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben werden und „die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wird abgeschafft“, so der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Außerdem soll zusätzliches Einkommen der Eltern „den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt wie bisher zu 50 Prozent, mindern.“
Düsseldorfer Tabelle
Auch für Alleinerziehende gibt es gute Nachrichten: Die Düsseldorfer Tabelle, nach der bekanntlich der Unterhalt berechnet wird, wird angepasst. Somit bekommen Trennungskinder mehr Unterhalt, in der untersten Gehaltsstufe sind das 15 bis 21 Euro pro Monat.
Kinder bis sechs Jahre bekommen nun statt 354 Euro 369 Euro pro Monat, Kinder von sechs bis elf Jahren haben Anspruch auf 424 statt 406 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 werden es 21 Euro mehr sein, und zwar 497 Euro pro Monat. Die nächste Erhöhung der Unterhaltssätze ist übrigens für 2021 geplant, dann sollen die Beträge um nochmal rund 10 Euro steigen.
Pflege
Künftig müssen Kinder nicht mehr das Pflegeheim ihrer Eltern bezahlen. Nur, wenn Töchter und Söhne mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, sollen sie verpflichtet sein, die Kosten für die Unterbringung ihrer Eltern mitzufinanzieren.
Diese Neuerung soll Kinder und pflegende Angehörige finanziell entlasten. Oftmals kommen sie ohnehin schon an ihre physischen und psychischen Grenzen. Mit der Änderung sollen ihnen wenigstens die finanziellen Sorgen genommen werden.
Dieses neue Gesetz gilt auch umgekehrt, für Eltern, die sich um ihre behinderten Kinder kümmern.
Impfpflicht
Weil es in Europa immer mehr Masernfälle gibt, hat die Bundesregierung nun eine Maßnahme beschlossen, die so gut wie alle Eltern betrifft. Ab 1. März 2020 dürfen KiTas und Grundschulen keine Kinder mehr annehmen, wenn diese keinen Nachweis über eine Impfung erbringen können. Machen sie es doch, so können Strafen verhängt werden. Auch den Eltern drohen Strafen.
Die Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher und Angestellte in Pflegeberufen. Damit wird Deutschland das 13. Land in der EU mit einer Impfpflicht.
Ausnahmen wird es natürlich geben, zum Beispiel für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für Menschen, die vor 1971 geboren werden. Bei ihnen wird nämlich davon ausgegangen, dass sie bereits einmal die Masern gehabt haben.
[…] Auszahlungstermine können auch telefonisch unter 0800 4 555533 erfragt werden. Übrigens: Der Kinderzuschlag wird am selben Tag überwiesen wie das […]