300 Euro Energiepauschale bei Millionen Deutschen wieder weg?

Die Preise steigen und viele von uns machen sich Sorgen um ihre finanzielle Situation. Die Energiepauschale von 300 Euro war für viele ein kleiner Lichtblick, der zumindest kurzfristig Erleichterung bringt. Doch wie gewonnen, so zerronnen: Nun könnte das Geld Millionen Deutschen wieder abgezogen werden, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) aufzeigte.

Bei vielen landet das Energiegeld gerade auf dem Konto

Die Bundesregierung hat bereits drei Entlastungspakete für die Bürger*innen auf den Weg gebracht, über ein viertes Entlastungspaket wird gerade diskutiert. Zu den bisher beschlossenen Maßnahmen gehört zum Beispiel das 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn und ein einmaliger Zuschlag von 100 Euro zum Kindergeld, der Kinderbonus. Zudem sollen Erwerbstätige eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro bekommen. Dieses Energiegeld landet mit dem Septembergehalt – nach Abzug der Steuern – auf eurem Konto.

Schon klar, die 300 Euro sind angesichts der hohen Lebenshaltungskosten wie ein Tropfen auf den heißen Stein, aber trotzdem ist die kleine Entlastung besser als nichts. Nun stellt sich allerdings heraus, dass ein Versäumnis bis zu sieben Millionen Menschen um den Zuschuss bringen könnte.

Energiepauschale könnte gepfändet werden

Laut laut der Berliner Morgenpost warnte die Geschäftsführerin der BAG-SB, Ines Moers: „Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln.” Das heißt, dass verschuldetet Bürger*innen das Geld zur Tilgung der Schulden abgeben müssen. Davon wären bis zu sieben Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Moers erklärt: „Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gibt oder jemand in der Insolvenz ist, ist es mit viel Aufwand verbunden, die Pauschale ausgezahlt zu bekommen.”

Nachdem das BAG-SB auf diesen Missstand aufmerksam machte, hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite folgenden Hinweis ergänzt: „Das Gesetz unterscheidet in § 113 Einkommensteuergesetz nicht danach, ob die Person positive oder negative Einkünfte erzielt. Fehlt es jedoch im Jahr 2022 gänzlich an Einnahmen und an Ausgaben oder fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht, liegt kein Anspruch auf die EPP vor.”

Demnach dürften in den meisten Fällen auch Menschen mit Schulden das Energiegeld behalten.

Aber so einfach ist dann wohl leider doch nicht: Laut BAG-SB reicht das nicht aus, um juristische Sicherheit für überschuldete Bürger zu bieten. Denn wird das Konto statt des Arbeitslohns gepfändet, ist die EPP auch weg.

Wenn es also hart auf hart kommt, hilft nur der Gang vor Gericht, dabei ist es unklar, ob die Energiepauschale letztendlich freigegeben wird. „Den Schritt zum Gericht scheuen viele, andere wissen nicht, dass es diese Möglichkeit der Freigabe gibt und viele trauen sich auch nicht zur Schuldnerberatung”, gibt die BAG-SG zu bedenken.

Bei einem Sonderfall sieht die Schuldnerberatung jedoch keine Möglichkeit, um das Geld vor der Pfändung zu schützen: Schulden beim Energieversorger dürfen abgezogen werden. Paradox, denn eigentlich sollte das Energiegeld doch vor Belastungen durch Energiekosten schützen.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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Kabel
Kabel
2 Jahre zuvor

Es ist traurig dieser Zustand. Das Thema ist schon sehr lange aktuell doch keiner in der Regierung scheint es zu interessieren. Das sind doch keine Zustände. Dringend sollten drastische Maßnahmen umgesetzt werden ! Möglichkeiten gibt es mehr als genug. Die Betroffenen Menschen tun mir leid. Man sollte der Regierung, gemeinsam mal kräftig auf die Füße stehen !