Es gab wilde Diskussionen um die Kindergrundsicherung, aber so langsam scheinen sich die Pläne zu finalisieren. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat nun erstmals darüber gesprochen, wie hoch die geplante Kindergrundsicherung im Fall von armutsgefährdeten Kindern ausfallen könnte.
Während die Bundesfamilienministerin ursprünglich 12 Milliarden Euro pro Jahr für die Kindergrundsicherung vorsah, gab Finanzminister Christian Lindner kürzlich bekannt, bei der Kindergrundsicherung kräftig sparen zu wollen. Plötzlich war nur noch von einem Budget von jährlich 2 Milliarden Euro die Rede. Für Eltern bedeutet das vor allem eines: Unklarheit und die Sorge, künftig weniger Geld als gehofft zur Verfügung zu haben.
Konkrete Zahlen zur Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder
Es könnten sich Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten und bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte die Paus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dabei ist demnach die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine angenommene weitere „moderate“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr berücksichtigt.
„Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“, sagte Paus. Bei den Beträgen handelt es sich demnach um die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag.
Die wichtigen Ziele der Kindergrundsicherung
Aktuell gibt es in Deutschland für Familien mit Kindern das Kindergeld, den Kinderzuschlag, Wohngeld und Bürgergeld. All diese Leistungen müssen bisher bei unterschiedlichen Ämtern beantragt werden. Außer dem Kindergeld stehen zudem nicht alle Leistungen automatisch allen Familien zur Verfügung. Mit der Kindergrundsicherung wird das anders: Die verschiedenen, bisherigen Sozialleistungen sollen zu einer einzigen zusammengefasst werden.
Ab 2025 soll es also nur noch die Kindergrundsicherung geben, bestehend aus einem sogenannten Garantiebetrag, der das aktuelle Kindergeld ersetzt. Hinzu kommt noch ein Zusatzbeitrag, der vom Haushaltseinkommen abhängig gemacht werden soll. Mit der neuen Leistung soll die Kinderarmut in Deutschland stärker bekämpft werden.