„Psychische Verletzung”: Mann verklagt Klinik, weil er Kaiserschnitt mitansah

Ungefähr ein Drittel aller Babys in Deutschland kommt laut Statistischem Bundesamt per Kaiserschnitt zur Welt. Für die werdenden Mamas bedeutet das eine große Bauch-OP und einen langen Heilungsprozess. Auch bei der sogenannten Bauchgeburt dürfen Männer oder andere Begleitpersonen dabei sein, um die Frau emotional zu unterstützen. Diese Möglichkeit nahm auch ein werdender Vater aus Melbourne wahr – und bereut es offenbar.

Nun fordert er umgerechnet eine Milliarde Euro von der Klinik, da er durch das Erlebnis traumatisiert sei.

Obwohl bei der Geburt 2018 alles ohne Komplikationen verlaufen ist und sein Kind gesund zur Welt kam, behauptet der Australier Anil Koppula eine psychotische Störung erlitten zu haben. Wie Global News berichtet, habe in seinen Augen das Krankenhaus seine Fürsorgepflicht verletzt, weil Mitarbeitende der Klinik ihm erlaubt und ihn dazu ermutigt hätten, beim Kaiserschnitt dabei zu sein.

In der Regel sitzt der Partner am Kopf der Frau. Im besten Fall trägt die Anwesenheit einer Vertrauensperson dazu bei, dass die Frau weniger Angst hat. Manchmal werden Väter vom Operationsteam auch mit kleinen Aufgaben, zum Beispiel dem Halten der Sauerstoffmaske, betraut. Wenn das Kind geboren ist, kann der Mann es gemeinsam mit der Hebamme versorgen.

Klage wegen „lebensverändernder psychischer Verletzung”

In seiner Klageschrift, die mehrere Jahre nach der Geburt eingereicht wurde, sagte Koppula, dass ihm wegen seiner angeblichen lebensverändernden psychischen Verletzung Schadensersatz zusteht. Laut seiner Aussage habe der Anblick des Bluts und der Organe seiner Frau ihn so sehr verstört, dass dieses Erlebnis zum Zusammenbruch der Ehe geführt habe.

Die betreffende Klinik bestritt, ihre Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Der Vater hätte jederzeit Bescheid sagen können, dass es ihm nicht gut ging. Koppula, der sich dazu entschieden hatte, sich vor Gericht selbst zu vertreten, konnte auch den Richter nicht wirklich überzeugen. Die Klage wurde abgewiesen, weil das Gericht zu dem Schluss kam, dass der Grad der angeblichen psychischen Beeinträchtigung nicht hoch genug sei, um einen Schadenersatz zu rechtfertigen, außerdem habe der Vater keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten.

Mehr noch, der Richter stellte sogar in den Raum, dass es sich bei der Klage um „Prozessmissbrauch” handelt. Und auch mir hat sich beim Lesen der Verdacht aufgedrängt, dass der Mann es möglicherweise nur aufs Geld abgesehen hatte.

Was denkt ihr über den Fall?

 

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

Alle Artikel

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Neueste
Älteste Beliebteste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen