Corona, Grippe, RSV: Aktuell hat die Erkältungswelle uns alle voll im Griff. Es gibt gefühlt keinen Tag ohne neue Krankmeldungen aus Kita und Schule. Zumindest in einem Punkt gibt es für uns Eltern dabei ab sofort eine Erleichterung: Ab sofort ist nämlich die telefonische Kinderkrankmeldung möglich.
Bisher war am ersten Tag der Besuch beim Kinderarzt Pflicht
Ich habe das gerade letzte Woche gehabt: Mein Sohn war krank, und ich musste arbeiten. Zum Glück sind meine Arbeitszeiten relativ flexibel, aber was ist, wenn jemand nicht dieses Glück hat? Bisher hieß das: Krankes Kind einpacken und ab zum Kinderarzt, um die Bescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse zu holen. Die braucht man nämlich bereits ab dem ersten Tag, sonst bekommt man das Kinderkrankengeld nicht.
Abgesehen davon, dass es nicht immer möglich ist, mit einem kranken Kind durch die Gegend zu fahren (zum Beispiel bei Magen-Darm oder hohem Fieber), stellt sich spätestens zwischen all den hustenden und schniefenden Kindern im Wartezimmer die Frage, ob das die beste Idee ist-
Telefonische Kinderkrankmeldung – eine echte Erleichterung
Die gute Nachricht: In Zukunft müsst ihr euer krankes Kind nicht mehr zwingend sofort in die Praxis schleppen. Denn ab sofort (18.12.23) ist die telefonische Kinderkrankmeldung möglich. Das heißt, ihr könnt einfach bei eurem Kinderarzt anrufen und die Bescheinigung beantragen. Das hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen im Rahmen einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt.
Voraussetzung ist, dass der Kinderarzt euer Kind schon kennt, es keine schweren Symptome hat, und der Arzt ein telefonisches Attest für vertretbar hält. In diesem Fall ist die telefonische Kinderkrankmeldung für bis zu fünf Tage möglich. Falls ihr eine Verlängerung braucht, müsst ihr dann allerdings in die Praxis kommen.
Kleiner Haken: Abholen müsst ihr das Attest trotzdem
Im Gegensatz zur elektronischen Kranschreibung für uns Erwachsene, die der Hausarzt digital direkt an die Krankenkasse übermittelt, ist das bei der telefonischen Kinderkrankmeldung leider noch nicht möglich. Das heißt, ihr könnt die Krankschreibung zwar per Telefon beantragen, müsst sie aber dennoch einmal aus der Praxis abholen. Bei der Gelegenheit könnt ihr auch gleich die Krankenkassenkarte eures Kindes vorzeigen, falls ihr im aktuellen Quartal noch nicht beim Kinderarzt wart.
Trotzdem ist die neue Regelung eine große Erleichterung. Denn erstens müsst ihr euer Kind nicht zwingend mit in die Praxis nehmen, sondern könnt abwarten, bis zum Beispiel euer Partner bzw. eure Partnerin zuhause ist. Auch das lange Sitzen im überfüllten Wartezimmer bleibt euch erspart. Und ihr habt in vielen Praxen die Möglichkeit, das Attest erst am nächsten oder evtl. sogar übernächsten Tag abzuholen. Am besten fragt ihr das am Telefon einmal nach.
Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen
Generell können sich Eltern für kranke Kinder bis zum Alter von 12 Jahren von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Gehaltes für die jeweiligen Tage in Form des Kinderkrankengeldes. Im Normalfall sind das 90 % des ausgefallenen Nettolohns. Ab dem Jahr 2024 hat jedes Eltenteil Anspruch auf 15 Tage pro Kind.
Wichtig: Wenn dein Kind krank ist, solltest du trotzdem zeitnah deinen Arbeitgeber informieren.
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