Es heißt zwar „Kinder“-geld, aber die monatliche, staatliche Leistung in Höhe von 250€ pro Kind steht eigentlich demjenigen zu, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das heißt, die Person, bei der das Kind im Haushalt lebt und die in erster Linie für den Unterhalt aufkommt, kann den Antrag auf Kindergeld stellen. Das sind in der Regel also die Eltern. Lebt ihr als Eltern zusammen, könnt ihr frei entscheiden, wer von euch beiden das Geld bekommt. Aber auch Großeltern und Pflegeeltern können es z.B. beantragen, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie für es sorgen. Dasselbe gilt auch für Stiefkinder, also nicht leibliche Kinder, die in eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mitgebracht werden.
Wir leben als Eltern getrennt – Wer bekommt das Kindergeld?
Wenn Eltern getrennt leben, dann steht die staatliche Unterstützung demjenigen zu, bei dem das Kind den größten Teil der Zeit lebt. Ist der andere Elternteil dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Lebt das Kind bei keinem der beiden Elternteile, dann bekommt derjenige das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt. Wenn beide Eltern hingegen keinen oder gleich viel Unterhalt zahlen, dann können sie selber entscheiden, an wen das Kindergeld geht.
Muss ich meinem Kind das Kindergeld auszahlen?
Solange dein Kind minderjährig ist und bei dir im Haushalt lebt, bist du nicht dazu verpflichtet, deinem Kind das Kindergeld auszuzahlen. Denn in dieser Zeit soll das Kindergeld die Mehrkosten auffangen, die dir durch dein Kind entstehen, wie z.B. für Essen, Kleidung und Miete. Dasselbe gilt auch, wenn du ein schon volljähriges Kind hast, das bei dir Zuhause lebt und für das noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Sobald dein Kind aber auszieht, bist du dazu verpflichtet, ihm Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung und bis dein Kind alleine für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann (Unabhängig von der Volljährigkeit). Wenn beide Eltern aber keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen (weniger als den Betrag des Kindergeldes), dann kann das Kind einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.
Auf einen solchen Antrag hin werden die 250€ sozusagen „abgezweigt“ und direkt an das Kind ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kind volljährig ist und in einer eigenen Wohnung lebt. In dem Fall würdest also nicht du als Mama das Geld bekommen, sondern die Familienkasse überweist es direkt an dein Kind.