Eltern haften für ihre Kinder – Oder doch nicht? Was dahintersteckt

Vermutlich kennen wir alle die berühmten gelben Schilder, die zum Beispiel an Baustellen stehen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Bestenfalls werden sie nie wirklich für uns relevant – weil unsere Kinder keinen Schaden anrichten oder sogar selbst verletzt werden. Aber was bedeutet dieser Satz eigentlich so richtig? Und haften Eltern wirklich immer für ihre Kinder?

Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen

Als Eltern sind wir dazu verpflichtet, unsere Kinder im Blick zu haben, damit sie keine Dummheiten anstellen. Wie genau wir unsere Kinder beaufsichtigen müssen, ist jedoch nicht konkret festgelegt. Vielmehr hängt das stark von Alter und Entwicklung des Kindes ab. Deshalb schauen auch Gerichte im absoluten Härtefall immer ganz individuell hin.

Je selbstständiger dein Kind also schon ist und beispielsweise auch alleine zur Schule oder zum Hobby geht, desto weniger erwartet auch ein Richter, dass du dein Kind minutiös im Blick hast. Deshalb haften Eltern auch nicht pauschal für ihre Kinder und deren mögliches Verschulden. Schlimmstenfalls können sie vom Gericht nur wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden.  

„Eltern haften für ihre Kinder“ ist eigentlich falsch

Denn können Eltern demnach nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, können sie auch nicht durch ein solches Schild haftbar für Schäden durch das Kind gemacht werden. Die Anforderungen von Gerichten, dass eine solche Aufsichtspflichtverletzung tatsächlich erfüllt ist, sind dabei übrigens relativ hoch. 

Richtet ein Kind tatsächlich Schäden an, muss vielmehr der Besitzer oder Betreiber belegen können, dass er die Baustelle entsprechend und ausreichend gesichert hat, dass keine Unbefugten darauf gelangen.

Aufsichtspflicht der Eltern vs. Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn

Verletzt sich hingegen ein Kind, weil es auf einer Baustelle spielt, werden sowohl die Aufsichtspflicht der Eltern als auch die Pflicht des Besitzers berücksichtigt. Auch hier kann der Bauherr nicht die Verantwortung durch ein solches Schild abwälzen, sondern muss nachweisen, dass seine Baustelle ausreichend abgesperrt war.

Natürlich sollten Kinder von klein auf lernen, wie mit fremdem Eigentum oder Grundstücken umgegangen wird. Sie müssen Regeln lernen und verstehen, was erlaubt ist und was nicht. Fakt ist nämlich auch: Wenn Kinder mehrfach dadurch auffallen, dass sie (ähnliche) Schäden anrichten, dann können Eltern auch stärker in die Pflicht genommen werden. 

Ab wann haften Kinder für sich selbst?

Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder selbst für einen Schaden, den er einem anderen bereitet hat – egal, ob mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit. Bei Kindern sieht das Gesetz aber natürlich etwas anders aus, denn bis zum 7. Lebensjahr gelten sie als „nicht deliktsfähig“. Im „motorisierten Straßenverkehr“ sogar bis 10 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag sind Kinder dann „beschränkt deliktsfähig.“

Das bedeutet, dass sie haften müssen, wenn sie es aufgrund ihrer Entwicklungsreife und Alters hätten besser wissen müssen. Heißt: Ein 14-Jähriger weiß in der Regel, dass ein Autolack es nicht besonders gut findet, wenn man mit einem Schlüsselbund darüberkratzt. In dem Fall muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.

Übrigens: Die meisten Schadensfälle passieren im Freundes- und Familienkreis

Um euch selbst und eure Liebsten zu schützen, ist eine Privat- bzw. Familienhaftpflichtversicherung also super wichtig!

Jana Krest

Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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