Wie die MOPO heute (18.12.25) berichtet, soll der Verkauf von Lachgas an Hamburger Jugendliche ab dem 1. Januar 2025 verboten werden, ebenso der Vetrieb über Lachgas-Automaten, die ohne Altersbeschränkungskontrolle bedienbar sind. Am kommenden Dienstag wird eine entsprechende Verordnung im Senat erlassen werden. Wir fragen uns: Wie gefährlich ist die Partydroge, und wie sieht die rechtliche Lage aktuell bundesweit aus? Ein Überblick.
Steigende Beliebtheit der Trend-Partydroge wird zum Problem
In letzter Zeit hat sich die Partydroge Lachgas, bzw. Distickstoffmonoxid, N2O, bundesweit zur Trend-Partydroge entwickelt. Kein Wunder – es ist ziemlich leicht erhältlich, zum Beispiel über Amazon oder in Kiosken. Es gibt sogar „Lachgas-Taxen“, die den Stoff rund um die Uhr ausliefern.
Gerade die leichte Zugänglichkeit macht Lachgas so beliebt. Verkauft wird der Stoff in kleinen Kapseln oder großen Flaschen, über die man es selbst abfüllen muss – oder fertig abgefüllt in bunten Luftballons, aus denen man direkt inhalieren kann. Das Ganze gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Pfirsich, Erdbeere oder Mango.
Durch seine lustig-bunte Aufmachung wirkt Lachgas viel harmloser, als es ist – und ist damit leider prädestiniert als Einstiegsdroge für Minderjährige, die das für einen harmlosen Spaß halten. Dem möchte der Hamburger Senat nun einen Riegel vorschieben, denn die Folgen von Lachgas sind alles andere als harmlos.
Warum ist Lachgas so gefährlich?
Der Konsum von Lachgas versetzt einen in einen kurzen, wenige Minuten andauernden Rauschzustand. Dabei können schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle aufkommen. Man nimmt Raum und Zeit anders wahr oder bewegt sich in einem traumähnlichen Zustand (1).
Zudem hat Lachgas eine leicht narkotische Wirkung (2), weshalb es in der Medizin zur Schmerzlinderung eingesetzt wird. Es kann bei unsachgemäßem Gebrauch zu Bewusstlosigkeit und Sauerstoffmangel führen (1). Die größten Risiken liegen allerdings in der Gefahr von Stürzen und Verletzungen, möglichen Erfrierungen (wenn man direkt aus den Kartuschen inhaliert) (3) und einer Sauerstoffunterversorgung.
Als Langzeitfolgen können neurologische Schäden und dauerhafte Störungen des Vitamin B12-Haushaltes auftreten (2).
Was plant der Hamburger Senat?
Der Hamburger Senat bringt am kommenden Dienstag (24.12.) eine Verordnung auf den Weg, die den Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt. Das schließt auch ein Verbot von sogenannten Lachgas-Automaten mit ein, über die ein Kauf ohne Altersprüfung möglich ist. Wer sich nicht daran hält, muss künftig mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Wie sieht die rechtliche Lage zum Lachgas in Deutschland aus?
Ursprünglich wollte die Ampel-Regierung ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Lachgas an Minderjährige in das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) integrieren. Dieses Gesetz ist zwar schon seit 2016 in Kraft, enthält bisher aber keine entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Lachgas. Im Gesetzesentwurf ist neben dem Verkaufs- und Weitergabeverbot an Minderjährige auch ein generelles Verbot für die Abgabe über Automaten vorgesehen sowie weitere Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, Erwerb und Besitz von Lachgas (4).
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition ist nun aber unklar, ob und wann die neue Version des NpSG verabschiedet wird. Hamburg plant nun eine eigene Verordnung, um das Problem zeitnah in den Griff zu bekommen. Ob weitere Bundesländer nachziehen werden, ist bisher nicht bekannt.
Quellen:
(1) https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-l/lachgas/
(2) https://www.chemie.de/lexikon/Distickstoffmonoxid.html
(3) https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Lachgas-als-Droge-Wie-gefaehrlich-ist-die-Wirkung,lachgas146.html
(4) [2] https://www.ndr.de/nachrichten/info/Diskussion-um-Lachgas-Verbot-Wie-gefaehrlich-ist-die-Partydroge,lachgas130.html