Selbstständige Frauen, die schwanger sind, bekommen in Deutschland bisher deutlich weniger Unterstützung vom Staat als werdende Mamas, die angestellt arbeiten. Wenn man den Plänen der neuen Bundesregierung Glauben schenkt, soll sich das aber schon bald ändern – das wären tolle Nachrichten für alle Selbstständigen!
Mutterschutz bei Selbstständigen: Der aktuelle Stand
Selbstständig arbeitende Frauen können zwar Elterngeld beantragen, haben aber keinerlei Anspruch auf Mutterschutzfristen und Zahlungen des Mutterschutzgeldes. Wer als Selbstständige diese Leistungen will, muss eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Das ist nicht nur ein zusätzlicher Kostenfaktor, sondern auch kniffelig: Es gibt superviele Ausschlusskriterien, längst nicht jede Frau bekommt diesen Vertrag. Zudem wird kritisiert, dass das Krankentagegeld gerade mal einen Teil der Lebenshaltungskosten decke und auf keinen Fall zusätzlich die Betriebskosten.
Selbstständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während ihrer Mutterschutzfristen auch Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes der Krankenkasse – das aber auch nur, wenn der Krankentagegeld-Anspruch mit abgesichert ist.
Was bedeuten diese Regelungen in der Praxis?
Auf spiegel.de erzählt Tischlermeisterin Johanna Röh, dass sie vor drei Jahren eine Tochter bekam und schnell merkte, dass das als Unternehmerin nicht so easy war: „Wenn ich angestellt gewesen wäre, dann hätte ich direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil wir schwer heben und mit gefährlichen Stoffen oder vibrierenden Maschinen arbeiten.“ So aber musste sie überlegen, ob eine zehnmonatige Pause das Aus für ihren erst vor kurzem gegründeten Betrieb bedeutet. „Am Ende war es wirklich so, dass ich erst anderthalb Wochen vor der Entbindung wusste, okay, ich kann wirklich zwei Monate Pause machen, ohne meinen Betrieb schließen zu müssen.“ Das war allein durch zusätzliche finanzielle Unterstützung ihres Mannes und einer Stiftung möglich, wie die Tischlerin in ihrer Petitionsbeschreibung (s. unten) erklärt.
Was fordern betroffene Frauen?
Nach diesen Erlebnissen hat Johanna Röh gemeinsam mit anderen Frauen eine Petition mit über hunderttausend Unterschriften in den Bundestag eingebracht, einen Verein gegründet und vor dem Petitionsausschuss gesprochen. Alle Infos und Forderungen der Petition findet ihr HIER.
Und was ist der aktuelle Stand?
Es gibt zumindest einen ersten Etappenerfolg! Der Mutterschutz für Selbstständige wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen. In dem Papier heißt es auf Seite 104 unter Punkt 3247: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen.“
Es tut sich also endlich etwas bei diesem Thema. Es bleibt spannend, wann und wie die Neuerungen umgesetzt werden.
Johanna Röh und auch der Verband der Unternehmerinnen halten es für sinnvoll, dass die Finanzierung über eine Umlage erfolgt – ganz ähnlich wie beim üblichen Mutterschutz für Angestellte. Diese solle alle Selbstständigen, Männer wie Frauen, einbeziehen.
Bist du auch selbstständig und Mama?
Weitere Infos zum Mutterschutz: