Familienleben in der Mietwohnung: Wieviel Lärm ist okay?

Kinder sind toll, Kinder sind wild, Kinder wollen spielen, Kinder sind – oft ziemlich laut. Ein gewisser Lärmpegel gehört einfach dazu, wenn Kinder mit im Haus wohnen. Und doch sorgt er oft für Diskussionen mit den Nachbarn. Vor allem, wenn man in einer hellhörigen Mietwohnung lebt, ist der Hausfrieden schnell gestört.

Klar, eine nette und friedliche Einigung ist natürlich das Schönste für alle Beteiligten. Aber manchmal kommt es eben leider anders und dann ist es gut zu wissen, was erlaubt ist in einer Mietwohnung und was nicht. Unabhängig vom Lärm-Empfinden der anderen: Was sagt das überhaupt das Gesetz in solchen Fällen?

Vorab: Kinder dürfen laut sein – im normalen Rahmen. Weinende Babys, trotzende Kleinkinder und alle kindlichen Gefühlsregungen inklusive lautem Lachen, Schreien, Weinen… müssen die Nachbarn im Miethaus akzeptieren.

Doch wie sieht es in speziellen Fällen aus?

Allgemeiner Lärm beim Spielen und Leben:

Das ist erlaubt: Kinder, die normal spielen und dabei laut sind, gehören quasi zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Mietwohnung. Es geht her um den „üblichen“ Krach, den Kinder eben so machen. Dazu gehören auch die typischen Fortbewegungsarten von Kleinkindern: rennen, trampeln, Fahrten mit dem Bobbycar und Spaziergänge mit Puppenwagen… Nachbarn müssen das hinnehmen und können auch nicht die Miete deswegen mindern o. ä.

… und das geht nicht: Natürlich sind dem Ganzen aber doch Grenzen gesetzt, die Eltern ein bisschen nach Gefühl beachten sollten. In der Wohnung ausgiebig Basketball spielen, immer wieder vom Hochbett springen oder die Heizung als Xylophon nutzen – das muss kein Nachbar hinnehmen. Außerdem müssen alle Mieter in der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr bei ihren Aktivitäten Zimmerlautstärke einhalten, auch die Kleinen –  beim Spielen! Weinende und schreiende Babys oder Kleinkinder in der Nacht sind (gesetzlich) natürlich kein Problem. Und die Mittagsruhe, die es in vielen Hausordnungen gibt? Rein rechtlich muss sie nur eingehalten werden, wenn sie auch im Mietvertrag notiert ist. Rein menschlich ist es natürlich nett, sie nicht als einziger zu missachten.

Kleinkind schreit

Kleinkinder können sich ganz schön lautstark bemerkbar machen. Foto: Bigstock

Hausmusik:

Das ist erlaubt: Es gibt wirklich Instrumente, auf denen die kindlichen Übungseinheiten eine echte Gänsehaut auslösen. Aber gegen Geige und Querflöte können sich genervte Nachbarn kaum zur Wehr setzen. Hausmusik ist grundsätzlich erlaubt – egal, welches Instrument das Kind auch gerne spielen möchte.

Das geht nicht: Grenzenloses Üben…. Es hängt tatsächlich vom Instrument ab, wie lange es täglich gespielt werden darf. Leise Instrumente dürfen unter der Woche bis zu zwei Stunden täglich gespielt werden, an Wochenenden etwas kürzer. Schlagzeug und Co. dementsprechend kürzer! Der Vermieter kann übrigens im Mietvertrag das Thema Hausmusik nach seinem Geschmack begrenzen, das ist erlaubt.

Das Üben eines Instrumentes ist nicht immer ein Genuss für diejenigen, die zuhören müssen. Wer nett ist, versucht deshalb am besten, die Übungs­zeiten mit den Nach­barn abzustimmen. Außerdem gilt natürlich auch hier die Nacht­ruhe von 22 bis 6 Uhr.

Kinderwagen etc. im Treppenhaus:

Das ist erlaubt: Nicht laut, aber eventuell sehr störend: Der Kinderwagen, der im Erdgeschoss des Treppenhauses steht. Das Recht ist sich hier auf der Seite der Eltern: Sie dürfen ihren Kinder­wagen im Treppen­haus abstellen – wenn es ihnen nicht zuzu­muten ist, das Gefährt bis in die Wohnung zu schleppen.

Mutter geht mit Baby im Kinderwagen spazieren

Nach jedem Spaziergang den Wagen in den dritten Stock schleppen? Puh! Foto: Bigstock

Das geht nicht: Anders sieht es aus, wenn es einen Aufzug gibt, der den Wagen mühelos in ihr Stockwerk transportiert. Und: Sollte der Flur als Fluchtweg zu eng sein, wird es brenzlig mit dem Buggy-Parkplatz im Treppenhaus. Denn falls es einmal brennt, muss der Fluchtweg jedem Hausbe­wohner offen­stehen! Stellen Vermieter oder Haus­verwaltung einen Abstell­platz für Kinder­wagen zur Verfügung, müssen die Mieter diesen nutzen.

Für andere Fahrzeuge wie Tretroller, Fahrräder etc. ist es dagegen nicht erlaubt, sie allesamt außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Im Miethaus gehört dieser Fuhrpark in den Keller, zum Fahrradstellplatz oder in die Wohnung.

So weit die Gesetze. Aber viel schöner ist es natürlich, wenn man sie an sich gar nicht kennen muss – weil das Miteinander im Haus auch so wunderbar klappt!

 

 

 

 

 

 

 

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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