Autumn Lampkins hatte wenige Monate nach der Geburt ihres Sohnes ein Bewerbungsgespräch. Sie wollte gerne anfangen, in einer Kentucky Fried Chicken-Filiale zu arbeiten. Unter einer einzigen Bedingung: Sie wollte weiterhin ihren kleinen Sohn stillen können.
Oder eher: Sie wollte lediglich ihre Pausen regelmäßig dazu nutzen, um Milch abzupumpen. Während des Einstellungsgesprächs in der KFC-Filiale in Camden and Dover, einem kleinen Örtchen im US-Bundesstaat Delaware, wurde ihr glaubhaft versichert, dass dies natürlich überhaupt kein Problem sei.
Als Autumn die Stelle dann antrat, war es ihr aber tatsächlich nur einmal (!) in ihrer Zehn-Stunden-Schicht erlaubt, Milch abzupumpen – und nicht etwa regelmäßig alle zwei Stunden, wie es vorher besprochen war.
Ein weiteres großes Problem: Als ebenso schlimm und demütigend empfand die Mama die äußeren Umstände, unter denen sie ihre Muttermilch abpumpen durfte/sollte. Zunächst musste sie dies in der Damentoilette machen, die aus einer einzigen Kabine bestand. (Darüber haben sich dann sicher auch all die anderen Damen „gefreut“, die dringend auf Toilette mussten…) Nachdem sie sich darüber beim Filial-Manager beschwert hatte, sollte sie sich fürs Abpumpen in sein Büro setzen – dort gab es allerdings viele Fenster und eine Überwachungskamera, die sich laut Autumn nicht ausstellen ließ.
All diese ungünstigen und für Autumn extrem unangenehmen Umstände führten dazu, dass sie schon bald nach Antritt ihres Jobs keine Muttermilch mehr produzierte. Und daraufhin ihren Arbeitgeber verklagte, wie Delaware online berichtet.
Autumn Lampkins bekam Recht – und 25ooo US-Dollar Entschädigung sowie 1,5 Millionen US-Dollar Strafschadenersatz. Der Bundesgerichthof für Bundesbezirke kam zu diesem Urteil, nachdem die Geschworen den Anklagepunkten der Diskriminierung und der Schikane recht gaben.
Patrick Gallagher, der Anwalt von Autumn Lampkins, sagt: „Es war ein großer und lang erkämpfter Sieg. Es ist ein großer Tag für die Rechte der Frauen. Das Geschworenengericht stellte klar, dass Arbeitgeber eine stillende Frau am Arbeitsplatz nicht benachteiligen darf.“