„Ein kleiner Klaps“ als Erziehungsmaßnahme bei Kindern: Darf man das?

Was für eine Frage! „Nein!“ werdet ihr wahrscheinlich (hoffentlich!) empört rufen. „Ein kleiner Klaps hat noch niemandem geschadet“, sagen nämlich leider immer noch viele Eltern: Laut einer Forsa-Umfrage geben von 1.000 Eltern 400 ihrem Kind regelmäßig einen „Klaps auf den Po“, 10% gar Ohrfeigen. Dabei weisen Kinderschutzorganisationen seit Jahren darauf hin, dass auch solche von Erwachsenen als klein und harmlos empfundenen Körperstrafen Kinder demütigen und ihnen emotionalen Schaden zufügen.

Wir wissen alle, dass Kinder anstrengend sein können und auch bei den geduldigsten Mamas und Papas die Nerven manchmal blank liegen. Aber abgesehen davon, ob man „einen kleinen Klaps“ oder eine Ohrfeige moralisch gut heißt – was sagt das Gesetz eigentlich dazu, wenn Eltern die Hand „ausrutscht“?

Die Rechtssprechung steht voll und ganz auf der Seite der Kinder

Seit dem Jahr 2000 ist das Grundrecht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nach Artikel 6 II des Grundgesetzes eingeschränkt. „Seit dieser Gesetzesänderung haben Mütter und Väter kein Züchtigungsrecht mehr gegenüber ihrem Kind – ebenso wenig wie andere Aufsichts- und Erziehungsberechtigte, etwa Erzieher oder Lehrer“, sagt der Rechtsanwalt Burkhard Bühre auf Anwaltauskunft.de.

Paragraph 1631 des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) sagt sogar ganz ausdrücklich: „Kinder haben ein Recht auf gewalt­freie Erziehung. Körperliche Bestra­fungen, seelische Verlet­zungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Verboten ist also nicht nur körperliche Strafe, sondern auch Strafen, die die Psyche eines Kindes verletzen oder es entwürdigen, wie zum Beispiel das Kind mit Missachtung zu strafen oder es öffentlich bloßzustellen.

Eine kleine Ausnahme macht das Gesetz allerdings: Körperliche Gewalt ist erlaubt, wenn sie dazu dient, das Kind vor Gefahren zu schützen. Wenn euer Kind also zum Beispiel auf die Straße rennen will oder immer wieder die Balkonbrüstung hochklettert, dürft ihr es natürlich festhalten, auch wenn ihr dafür körperlichen Zwang anwenden müsst.

Aber welche Strafen sind dann erlaubt? 

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung sagt natürlich nicht, dass ihr eure Kinder gar nicht bestrafen dürft. „Mütter oder Väter dürfen in der Erziehung ihres Kindes aber nur pädagogische Maßnahmen anwenden“, sagt der Famili­en­rechts­ex­perte Bühre. Maßnamen wie Taschengeld-Entzug, Hausarrest oder Fernseh-, Handy- oder Computerverbot seien ok. (Wenn man sich dafür entscheidet, mit Strafen zu erziehen.) „Diese Maßnahmen dürfen nur nicht die Grenze zur Entwürdigung überschreiten“, sagt der Anwalt.

Welche Strafen drohen schlagenden Eltern?

Strafrechtlich gelten auch schon ein kleiner Klaps oder eine Ohrfeige als Körperverletzung. Bevor es jedoch zu einer Anklage und einem Strafverfahren kommt, wird ein Familiengericht wahrscheinlich erst einmal eine Familienhilfe einsetzen. Werden Kinder von ihren Eltern jedoch öfters oder schwer geschlagen, sieht das Gesetz das Kindeswohl klar gefährdet, den Eltern könnten ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen Körperverletzung drohen. Außerdem könnte den Eltern das Sorgerecht entzogen werden.

Doch egal, ob eine gerichtliche Strafe droht oder nicht, man sollte sich doch als Eltern immer vor Augen halten, was es für euren kleinen Schatz bedeutet, wenn die Menschen, die er am aller meisten und bedingungslos liebt und denen er vertraut, ihre körperliche Überlegenheit ausnutzen und ihm absichtlich weh tun. Die Vorstellung, was das in der kleinen Seele kaputt machen kann ist – zumindest für mich – schlimmer als jede Gefängnisstrafe.

 

 

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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4 Jahre zuvor

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[…] müsste man es doch inzwischen viel besser wissen – mal ganz davon abgesehen, dass es nun bereits seit 20 Jahren per Gesetz verboten ist, seine Kinder zu […]