Wie wir schon vor Kurzem berichtet haben, hatte das Bundeskabinett Mitte des Jahres das Gesetz zur Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht.
Heute nun wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und es ist fix:
Ab dem 1. März 2020 müssen alle Kinder und Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen einen Masern-Impfschutz vorweisen können. Ansonsten drohen hohe Bußgelder oder ein Ausschluss aus Kita und Co.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu dem Gesetz: „Das ist ein Kinderschutzgesetz im wahrsten Sinne des Wortes!“ Gerade Kleinkinder benötigten einen „besonderen Schutz“. Die Impfpflicht nütze auch ganz kleinen Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen. Denn Kinder, die jünger als ein Jahr seien, dürften nicht geimpft werden. Deswegen sei die Impfung bei den Zwei- bis Fünfjährigen umso wichtiger, damkt auch die noch Kleineren geschützt seien.
Der Hintergund dieser drastischen Maßnahme:
Weltweit steigen die Masern-Erkrankungen in letzter Zeit enorm an. Allein 2019 sind in Deutschland bisher schon 501 Menschen an Masern erkrankt.
Masern gehören zu den ansteckendsten Erkrankungen. Um die Zirkulation der Erreger zu verhindern, sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe die nötigen Impfquoten aber bisher nicht erreicht, erläutert die Bundesregierung.
Was ist das große Problem an Masern?
Die meisten Menschen erholen sich zwar komplett von einer Masern-Erkrankung, bei 10-20% führt sie allerdings zu weiteren Komplikationen – vor allem bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren. Durch das noch mehrere Wochen geschwächte Immunsystem kann es zu weitaus schwereren Erkrankungen kommen, die bis hin zum Tod führen können: zum Beispiel Hirnhautentzündungen, aber auch Schwellungen des Gehirns, Lungenentzündungen oder Leber-Infektionen. Mehr über die lebensbedrohlichen Folgen der Masern lest ihr hier.
Wichtig zu wissen: Um einen kompletten Schutz zu gewährleisten, muss die Masern-Impfung zweimal durchgeführt werden, diese Wiederholung ist entscheidend!
Für wen genau wird die Impfpflicht gelten?
Für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften.
Und: Dies gilt auch für das dort tätige Personal, ebenso wie für Mitarbeiter sämtlicher medizinischer Einrichtungen.
Wer bereits vor dem 1. März 2020 eine Gemeinschaftseinrichtung besucht oder dort arbeitet, muss den Nachweis der Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachreichen.
Es gibt aber auch Auzsnahmen: Menschen, die vor 1970 geboren wurden oder denen gesundheitliche Schäden drohen, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für jene, die die Krankheit bereits hatten.
Was kann passieren, wenn ich mein Kind nicht impfen lassen will?
Kinder, die nicht geimpft sind, können vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden.
Wer sich als Mitarbeiter einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung der Impfung verweigert, darf dort nicht mehr arbeiten.
Eltern, die ihre Schulkinder nicht impfen lassen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro rechnen.
Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften.
[…] beschließt Masern-Impfpflicht“ und 17.800, dem Magazin „Echte Mamas“ mit „Masern-Impfpflicht kommt: Gesetz wurde heute verabschiedet!“ und 8.200, sowie Web.de mit „Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht in Kindergärten […]
[…] 2019 haben Bundestag und Bundesrat die Einführung einer Masern-Impfpflicht für alle Kinder beschlossen, die in einer Kita oder Schule betreut werden. Zum 1. März tritt die […]
Wie schön, dass durch dieses Gesetz besonders die Kleinen geschützt werden. Ich werde mich auch noch beim Arzt über Impfungen für Kinder informieren. Schon interessant, dass im letzten Jahr hier schon 501 Menschen an Masern erkrankt sind.