Spätestens wenn man Kinder hat, darf man sich als Elternteil richtig kreativ austoben. Manche machen das schon, bevor das Baby überhaupt auf der Welt ist, und zwar beim Namen. Während später nur noch die fehlende Verfügbarkeit von ungiftigen Bastelmaterialien die Kreativität bremst, ist es bei der Namenswahl manchmal schon das Standesamt. Das muss nämlich darüber entscheiden, ob Eltern ihrem Kind besonders ausgefallene Namen zumuten dürfen.
Nachnamen wurden abgelehnt
Auch 2019 gab es einige Eltern, die den Beamten echtes Kopfzerbrechen bereiteten. Am Ende wurden einige Vorschläge abgelehnt und die jungen Eltern mussten sich gewöhnlichere Namen für ihre Neugeborenen einfallen lassen.
Abgelehnt wurde in Deutschland in diesem Jahr zum Beispiel „Voice“. Es wird also hierzulande keinen Menschen geben, der als „Stimme“ durchs Leben gehen muss. Schade eigentlich, vielleicht hätte er sich für die gute Sache stark machen können – er wäre dafür quasi prädestiniert gewesen.
Auch Ewert und O’Connor, welche als Nachnamen gelten, wurden als Vornamen abgelehnt, genauso wie Decay, ein englischer Begriff, der auf Deutsch „Verfall“ bedeutet. Trotzdem: In den USA gibt es zwei Menschen, die so genannt wurden und in Russland und Indien jeweils einen. Originell wäre er also schon gewesen.
Naturnamen nicht erlaubt
Lord ist ebenfalls ein Name, der in Deutschland keinem Kind gegeben werden durfte, so auch Seestern oder Regenbogen. Schade eigentlich, Regenbogen wäre ein buntes Leben vorherbestimmt gewesen. Dem stimmt bestimmt auch Schauspielerin Wolke Hegenbarth zu….
Wenn ein Name den Standesbeamten merkwürdig vorkommt, so entscheiden sie nicht notwendigerweise selbst, ob er akzeptiert wird. Meistens fragen sie dann die Gesellschaft für deutsche Sprache um Rat. Dort prüfen die Wissenschaftler, ob man einen Namen einem Menschen zumuten kann oder nicht. Im Vordergrund stehe dabei das Kindswohl.
„Wir geben Hinweise aus sprachwissenschaftlicher Sicht und letztlich entscheidet das Standesamt“, so GfdS-Sprachberater Lutz Kuntzsch gegenüber der Bild.
Grenzfälle
Bei Regenbogen waren sich die Experten sicher: Damit tue man dem Kind keinen Gefallen. „Wir überlegen, ob sich das Kind – in welchem Kulturkreis auch immer – mit dem Namen wohlfühlt und nicht gehänselt wird.“
Die Beurteilung ist allerdings nicht immer leicht. Ein Beispiel dafür ist „Kuba“. „Da würde jeder sagen ,Kuba ist ja ein Land, damit fällt es raus‘“, so Kuntzsch. Brooklyn Beckham und Paris Hilton wären über diese Aussage wohl ebenso erbost wie Schauspielerin Asia Argento und die zahlreichen Frauen, die auch in Deutschland „India“ zum Vornamen haben.
Das sahen dann auch die Sprachwissenschaftlicher ein: „Aber wir leben eben in einer globalen Welt und Kuba ist auch tschechisch, slawisch eine Kurzform von Jakub und deshalb belegt.“ Damit durfte der/die kleine Kuba ein(e) kleine(r) Kuba bleiben.
Ebenfalls keine Lust auf „Marie“ und „Paul“ hatten die Eltern von Iggy, Bex, Curly-Fay, Bear, Magic, Juno, Filian und Castiel. Diese Namen wurden alle akzeptiert.
Ewert bzw Evert ist in Ostfriesland ein ganz gewöhnlicher Vorname. Es gibt sogar eine Firma, die nach ihrem Gründer (Evert) benannt ist. Ich kann nicht nachvollziehen, warum dieser Name abgelehnt wurde…