Update vom 02.02.2021 – mehr Elterngeld für Frühchen-Eltern beschlossen!
Am 29. Januar 2021 hat der Bundestag die geplante Reform des Elterngeldgesetzes verabschiedet. Danach haben Eltern von Frühchen einen längeren Anspruch auf die Zahlung, je nachdem, wie viel früher ihr Baby zu Welt gekommen ist. Außerdem sind für Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld bekommen, künftig mehr Stunden erlaubt. Im Gegenzug sinkt das Einkommen, ab dem Spitzenverdiener keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen.
- Eltern, deren Baby 6 Wochen zu früh auf die Welt kommt, bekommen das Elterngeld vier Wochen länger.
- Wird das Baby 8 Wochen zu früh geboren, verlängert sich das Elterngeld um 2 Monate.
- Kommt das Kind 12 Wochen vor dem ET, bekommen die Eltern die Zahlung 3 Monate länger.
- Bei Frühchen, die 16 Wochen zu früh geboren sind, verlängert sich der Anspruch um 4 Monate.
- Eltern dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren – bisher waren 30 Stunden erlaubt.
- Auch die Vorgaben für den Partnerschaftsbonus sollen angepasst werden.
- Spitzenverdiener, die zusammen mehr als 300.000 € im Jahr verdienen, haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. bisher lag die Grenze bei 500.000 €.
Gelten soll die neue Regelung ab September 2021 – jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
Ursprünglicher Text vom 17. Februar 2020:
Eltern von Frühchen müssen sich zumindest finanziell vielleicht bald weniger Sorgen machen: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will sie mit einem zusätzlichen Monat Elterngeld unterstützen. Auch Mamas und Papas, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten, sollen in Zukunft finanziell entlastet werden.
Außerdem sollen Top-Verdiener keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.
Frühchen-Eltern sollen 1 Monat länger Elterngeld bekommen
Der entsprechende Entwurf für die Reform wurde den Ministerien vor einigen Tagen zur Abstimmung vorgelegt. Danach sollen Eltern, deren Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, Anspruch auf insgesamt 15 Monate Elterngeld haben. Damit soll es den Eltern leichter gemacht werden, „mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können“, so Franziska Giffey.
Aktuell bekommen Mütter und Väter insgesamt maximal 14 Monate lang Elterngeld, wenn beide Partner sich die Zeit teilen. Das heißt, wenn die Mutter mit dem Kind zuhause bleibt, muss der Vater auch mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Über ElterngeldPlus gibt es die Möglichkeit, sich nur den halben Betrag pro Monat auszahlen zu lassen, und dafür den Bezugszeitraum zu verlängern.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt. Es werden mindestens 300 und maximal 1.800 € monatlich ausgezahlt.
Teilzeit-Grenze soll auf 32 Stunden angehoben werden
Damit auch Papas es leichter haben, nach der Geburt mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, will Giffey außerdem die Grenze der wöchentlichen Arbeitsstunden während des Elterngeldbezugs anheben. Statt bisher 30 Stunden dürfen Väter (und natürlich Mütter) dann 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf das Elterngeld zu verlieren. Damit wäre dann zum Beispiel eine 4-Tage-Woche möglich.
Der Entwurf sieht auch eine Lockerung des sogenannten Partnerschaftsbonus vor. Den können Elternteile beantragen, die beide eine bestimmte Stundenzahl in Teilzeit arbeiten.
Kein Elterngeld mehr für Top-Verdiener
Nicht freuen werden sich vermutlich die Top-Verdiener: Bisher hatten sie bis zu einem Jahreseinkommen von 500.000 € Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze soll mit dem neuen Gesetz auf 300.000 € gesenkt werden. Als Begründung steht in dem Entwurf, dass bei einem Einkommen in dieser Höhe das „Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist.“
Gelten sollen die Änderungen ab dem kommenden Jahr. Bisher ist die neue Regelung allerdings nur ein Entwurf. Damit sie in Kraft tritt, muss sie noch vom Kabinett beschlossen und dann von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
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