Es ist ein Thema, das Eltern zurzeit viele Sorgen bereitet: Wie gehen sie in Zeiten von Corona mit einem kränkelnden Kind um? Darf es in die Kita, oder muss es zu Hause bleiben? Mit Magengrummeln denkt man an den nahenden Herbst und all die laufenden Nasen und Hustenanfälle unserer Kleinen, die er jährlich mit sich bringt.
Denn wenn es auch dieses Jahr so wird, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Kinderkrankentage schneller aufgebraucht, als man gucken kann.
Und dann?
Genau darüber hat sich jetzt der Familienminister und stellvertretende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Joachim Stamp (von der FDP) Gedanken gemacht.
Er fordert daher mehr Kinderkrankentage für Eltern, solange Corona so ein unsicheres Thema bleibt.
Das sagte er im „Frühstart“ von rtl und ntv.„Wir sollten die Krankentage für Eltern ausweiten, wo sie freinehmen können für die Betreuung ihrer kranken Kinder. Mit dem jetzigen Kontingent ist das in Fragen einer Pandemie nicht dauerhaft zu stemmen.
Bisher stehen beiden Elternteilen zusammen 20 solcher Tage pro Jahr und Kind zu.
Diese sind sowieso schnell verbraucht – in der jetzigen Situation, in der Kinder häufig schon mit einem leichten Schnupfen zu Hause bleiben müssen, aber umso mehr.
Daher fordert Minister Stamp die Verantwortlichen der Bundesregierung zum Handeln auf: „Wir müssen mehr Rücksicht auf die Familien nehmen. Deshalb wünsche ich mir von Frau Giffey, von Herrn Heil, von Herrn Spahn hier jetzt endlich mal eine vernünftige Lösung.“ Sollte von der Bundesregierung dazu nichts kommen, versprach Joachim Stamp, zumindest eine Änderung der Kinderkrankentage von Nordrhein-Westfalen aus über den Bundesrat anzustoßen.
Und welche Rechte haben Eltern, wenn ihre kranken Kinder nicht mehr so klein sind?
Schon ab 12 Jahren sieht das Gesetz Kinder als „groß“ an – zumindest, wenn sie krank sind. Auch das Kinderkrankengeld als Leistung der Krankenversicherung gibt nur für Eltern von Kindern bis 12 Jahre.
„Das Gesetz geht davon aus, dass Kinder ab 12 Jahre in der Regel auf sich alleine aufpassen können“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin auf t-online.de.
Naja, je nachdem, wie stark ausgeprägt die Krankheit ist, sieht dies in der Realität häufig ganz anders aus.
Trotzdem warnt Bredereck, dass es ernste Konsequenzen haben kann, wenn man dann einfach zu Hause bleibt. Man muss die Betreuung des Kindes unbedingt mit dem Arbeitgeber absprechen. So könnte man beispielsweise anbieten, Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder im Homeoffice zu arbeiten.
[…] Wichtig zu wissen: Muss das Kind zu Hause bleiben, weil z.B. seine ganze Klasse vorsorglich in Quarantäne muss, „handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall“, stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, u.a. in der Berliner Morgenpost klar. Somit gelten auch nicht automatisch dieselben Regelungen wie bei einem erkrankten Kind, das vom Arzt krankgeschrieben ist (Stichwort: Kinderkrankentage). […]