Update: Corona-Kinderbonus wird doch nicht mit dem Kindergeld ausgezahlt

Viele Familien warten schon sehnsüchtig auf den Corona-Kinderbonus. Vor kurzem haben wir berichtet, dass das Gelt im September und Oktober mit dem  Kindergeld überwiesen wird.

Doch wie man auf der Homepage der Arbeitsagentur nun lesen kann, stimmt das so nicht. Zwar ist es nach wie vor richtig, dass das Geld an das Kindergeld geknüpft ist und in zwei Raten  ausgezahlt wird: Im September 2020 gibt es 200 Euro und im Oktober 2020 noch einmal 100 Euro.

Doch die Auszahlungstermine unterscheiden sich zumindest etwas von denen des „normalen“ Kindergeldes.

Die Auszahlungstermine für den Kinderbonus richten sich nach der Endziffer der jeweiligen Kindergeldnummer.

Im genauen gelten folgende Auszahlungstermine:

September 2020

  • Endziffer 0: 7. September
  • Endziffer 1: 8. September
  • Endziffer 2: 9. September
  • Endziffer 3: 10. September
  • Endziffer 4: 11. September
  • Endziffer 5: 14. September
  • Endziffer 6: 16. September
  • Endziffer 7: 18. September
  • Endziffer 8: 21. September
  • Endziffer 9: 22. September

Oktober 2020

  • Endziffer 0: 7. Oktober
  • Endziffer 1: 8. Oktober
  • Endziffer 2: 9. Oktober
  • Endziffer 3: 12. Oktober
  • Endziffer 4: 14. Oktober
  • Endziffer 5: 15. Oktober
  • Endziffer 6: 16. Oktober
  • Endziffer 7: 19. Oktober
  • Endziffer 8: 21. Oktober
  • Endziffer 9: 22. Oktober

Der Bonus landet also wenige Tage später als das Kindergeld auf dem Konto.

Er muss übrigens nicht extra beantragt werden. Alle, denen er zusteht, bekommen ihn automatisch auf ihr bei der Familienkasse bekanntes Konto gezahlt.

Wer eine neue Bankverbindung hat, muss dies seiner Familienkasse mitteilen. Das ist unter diesem Link möglich. 

Wer bekommt den Bonus denn überhaupt?

Der Kinderbonus wird den Eltern für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand.

Und, gute Neuigkeiten: Der Kinderbonus wird auch für Kinder gezahlt, für die im September 2020 noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt) oder kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht(Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im Juli abgeschlossen).

Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Geld tatsächlich genau an dem vom Amt vorhergesagten Tag auf deinem Konto ist. Das liegt natürlich daran, dass Feiertage oder Wochenenden dazu führen können, dass sich eine Überweisung verzögert.

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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Kinderbonus zu wenig? Arche fordert 600 € „Kindereinkommen“ | Echte Mamas
3 Jahre zuvor

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