Großer Lockdown: So geht es die nächsten Woche weiter

Seit einigen Tagen zeichnete es sich ab: Da der „Lockdown light“, in dem wir uns befinden, nicht annähernd die erhofften Erfolge bei der Eindämmung des Corona-Virus gebracht hat, gibt es jetzt strengere Maßnahmen. Angela Merkel und die Minister der Länder haben sich heute (13.12.) per Telefonschalte zum erneuten Corona-Gipfel getroffen. Mit dem Ergebnis, dass Deutschland sich in den kommenden Wochen in einem „harten Lockdown“, befindet – ab dem 16. Dezember, geplant bis zum 10. Januar. Was genau das für Weihnachten, Silvester und auch Schulen und Kitas bedeutet, haben wir hier für euch zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Ergebnisse des heutigen Tages:

Schulen und Kitas:

Vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 sollen auch in Schulen und Kitas die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Im Regelfall heißt das dann: Ausfall des Präsenzunterrichts. Wann immer es geht, sollten Kinder zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Anwesenheitspflicht wird ausgesetzt. Welche Regelung in welchem Bundesland gelten wird, legen die Ländern dabei selbst fest. Es wird aber generell eine Notfallbetreuung sichergestellt und Möglichkeiten zum Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. All das gilt auch für Kitas.

Für betroffene Eltern soll es eine Sonderregelung zum Urlaub geben: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“,, heißt es. Oder anders ausgedrückt: Für Eltern, die wegen der Maßnahmen im geplanten Zeitraum Urlaub nehmen müssen, soll es einen finanziellen Ausgleich geben.

Wichtig: In einigen Bundesländern gilt die neue Regelung schon ab morgen (14.12.)!

Ausgangsperren:

Ab einer Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll es Ausgangsbeschränkungen geben. In Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg ist das bereits der Fall.

Einzelhandel:

Ab dem 16. Dezember soll der komplette Einzelhandel geschlossen werden. Das gleiche gilt für Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Co.

Ausnahmen gibt es für alle Geschäfte des täglichen Bedarfs:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz- und Fahrrad-Werkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Postfilialen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Großhandel

Weihnachten:

Die ursprünglichen Lockerungen der Maßnahmen über Weihnachten wurden teilweise wieder zurückgenomme. Konkret bedeutet das, dass Feiern zu Weihnachten zwar möglich sein sollen, allerdings mit maximal fünf Personen plus Kindern unter 14 Jahren. Dabei wird für die Feiertage die Beschränkung von zwei Haushalten aufgehoben. Das heißt, vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen wir uns mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen, die nicht zu unserem eigenen Hausstand gehören. Die Details zu dieser Regelung können die jeweiligen Bundesländer selbst festlegen.

Außerdem hat Angela Merkel dringend an uns alle appelliert, in den 5 bis 7 Tagen vor Weihnachten unsere Kontakte auf das nötigste zu reduzieren, wenn wir mit der Familie feiern wollen. Die Kanzlerin nannte das eine so genannte „Schutzwoche“.

Silvester-Raketen:

Dass es in diesem Jahr keine großen Silvesterpartys geben wird, ist keine Überraschung. Allerdings wird auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern wie Raketen und Böllern grundsätzlich verboten. Gleichzeitig gibt es bundesweit ein Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr.

Betriebe:

ArbeitgeberInnen werden dringend gebeten zu prüfen, ob ihre Firmen entweder durch Betriebsferien oder aber großzügige Home-Office-Lösungen geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ auch hier umsetzen zu können.

Alten- und Pflegeheime:

In Alten- und Pflegeheimen sollen neben FFP2-Masken für die Pfleger auch regelmäßige Corona-Schnelltests bei Beschäftigten und Besuchern zur Pflicht werden. Damit soll ein erneutes generelles Besuchsverbot vermieden werden.

Reisen:

Generell wird von Reisen dringend abgeraten, egal ob ins In- oder Ausland. Erschwerend gibt es bei der Rückkkehr aus anderen Ländern harte Quarantäne-Regeln: Bund und Länder weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

Die neuen Maßnahmen gelten erst einmal bs zum 10. Januar. Allerdings ist nicht klar, ob dieser Zeitraum wirklich ausreicht. Deshalb soll es am 5. Januar ein erneutes Treffen der Ministerpräsidenten geben, um über eine mögliche Verlängerung zu entscheiden.

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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