Ein Fall aus Thüringen sorgt gerade für Wirbel in der Impfdebatte. Ein getrennt lebendes Ehepaar ist dort in einen Streit geraten, ob die gemeinsame, bei der Mutter lebende Tochter (5) geimpft werden soll. Die Mutter ist Impfgegnerin, der Vater möchte die empfohlenen Impfungen vom Kinderarzt durchführen lassen.
Bisher konnte der Vater die Impfungen nicht durchführen lassen, da dazu beide Eltern schriftlich zustimmen müssen. Er entschied sich, vor Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht sprach ihm das Recht zu, neun Impfungen durchführen zu lassen. Doch die Mutter wehrte sich gegen das Urteil.
Schließlich gab jedoch auch der Bundesgerichtshof, und damit die oberste juristische Instanz in Deutschland, dem Vater recht, denn Impfungen seien für die Gesundheit des Kindes von „erheblicher Bedeutung“, lautet es im Urteil. Die Mutter könne die Entscheidung gegen das Impfen daher nicht allein treffen, nur weil ihre Tochter bei ihr lebe.
Zukünftig sind die Familiengerichte angewiesen, in einem solchen Streitfall dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, „dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird“, heißt es in dem Urteil.