Habt ihr auch schon Post von eurer Bank oder Sparkasse bekommen?
Seit dem 15. März sind Online-Shops dazu verpflichtet, die Bezahlungen ihrer Kunden mit Kreditkarten zusätzlich abzusichern. Das gilt auch für Überweisungen im Internet oder die Nutzung von vielen Diensten wie Paypal, das berichtet jetzt u. a. CHIP.
Bei allen Beträgen über 30 Euro müssen Kunden sich jetzt doppelt ausweisen.
Das passiert über eine „Zwei-Faktor-Authentifizierung“. Hierfür müssen Kunden ihre Zahlungen z. B. über eine SMS-TAN oder durch das Bestätigen ihrer Identität (z. B. über Gesichtsscan oder Fingerabdruck) abwickeln.
Achtung: Noch nicht alle Kreditkarten sind für die Nutzung der TANs freigeschaltet! Wer keine Post dazu bekommen hat, sollte seinen Karten-Anbieter kontaktieren und nachfragen.
Und was ist mit kleineren Beträgen?
Auch bei Summen unter 30 Euro gibt es künftig Veränderungen: Zahlungen ohne die doppelte Authentifizierung sind hier bis zu fünfmal hintereinander möglich – also bis ein Gesamtbetrag von 150 Euro erreicht ist.
Was soll der ganze Aufwand denn jetzt?
Das Ziel ist ganz klar, Zahlungen im Netz sicherer für die Kunden zu gestalten! Deswegen ist die Zahlung für uns vielleicht ein wenig umständlicher – aber wir haben dafür durch die neuen Bestimmungen eine Menge Vorteile:
- Bei ungenehmigten Abbuchungen (z.B. wenn die Karte durch Dritte missbraucht wurde), müssen Banken den Betrag innerhalb eines Tages zurückerstatten, nachdem sie informiert wurden
- Wurde die Karte (etwa nach ihrem Verlust durch Dritte belastet), haftet der Inhaber nur noch für bis zu 50 Euro. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Wurden Überweisungen falsch getätigt, sind Geldinstitute dazu verpflichtet, auf schriftliche Nachfrage jegliche nötigen Informationen offenzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen.
- Für bargeldlose Zahlungsarten wie Sepa-Überweisungen oder Online-Kreditkartenzahlungen dürfen Händler künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen.
- Autovermieter und Hotels blockten bisher häufig ohne Vorankündigung bei der Buchung Beträge auf der Kreditkarte. Dies ist ohne die explizite Zustimmung des Verbrauchers nun nicht mehr möglich!