Geplante „Bundes-Notbremse“: Das würde auf uns zukommen

Seit Tagen ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes in aller Munde: Kommt sie wirklich und mit ihr die „Bundes-Notbremse“?

So geht es jetzt weiter:

Am Mittwoch soll der Bundestag über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Das große Ziel dabei ist es, die Corona-Maßnahmen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei soll die Bundes-Notbremse helfen: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100 000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Der BILD liegt der beschlossene Gesetzesentwurf vor. Er soll, nach vielen Diskussionen, folgende Punkte beinhalten:

• Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Zwischen 22 Uhr bis Mitternacht sollen Bürger aber weiterhin alleine joggen und spazierengehen dürfen. „Nur“ zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens sollen auch diese beiden Aktivitäten verboten sein.

• Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) weiterhin möglich sein.

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten zwei Corona-Tests/Woche bereitstellen.

• Für Schulen wäre der Distanzunterricht bereits ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend.

• Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen und im Freien weiter möglich sein.

Die Regelungen sollen bis zum 30 Juni gelten – erst einmal.

Laura Dieckmann

Als waschechte Hamburgerin lebe ich mit meiner Familie in der schönsten Stadt der Welt – Umzug ausgeschlossen! Bevor das Schicksal mich zu Echte Mamas gebracht hat, habe ich in verschiedenen Zeitschriften-Verlagen gearbeitet. Seit 2015 bin ich Mama einer wundervollen Tochter.

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