Die Maskenpflicht ist für uns alle Teil des Alltags geworden, auch wenn diese Umstellung für viele von uns erst einmal schwierig war. Besonders die FFP2-Masken waren für den einen oder anderen ungewohnt, weil sie sehr (luft-)dicht am Gesicht anliegen, was sie aber eben auch so sicher macht.
Kaum FFP2-Masken in Kindergrößen erhältlich
Auch Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren waren bisher dazu angehalten FFP2-Masken zu tragen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Allerdings gibt es diese Masken kaum in einer kindgerechten Größe, weswegen viele Eltern die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht für Kinder hinterfragten. Jetzt sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.
Gegenüber der BILD hatte Spahn erklärt: „Masken müssen sitzen, damit sie schützen. Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.” Die Regelung zur Maskenpflicht bei Kindern betrifft beispielsweise die Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, den Besuch beim Arzt oder beim Friseur.
Kinder seien durch OP-Masken ausreichend geschützt
Schließlich gebe es die künftig verpflichtenden OP-Masken, die ebenfalls Infektionen verhindern würden, in passender Größe. Am heutigen Donnerstag soll die Änderung im Bundestag beraten werden. Ab Ende Mai wird sie dann voraussichtlich den Bundestag passieren. Danach hätte sie direkte Gültigkeit.
Das heißt konkret, dass wahrscheinlich schon ab Juni Kinder von der FFP2-Maskenpflicht befreit sind. Trotzdem müssen sie noch eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. Davon ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest keine Maske tragen können.