Seit beinahe zehn Jahren haben wir per Gesetz das Recht auf KiTa-Platz. Klingt super – in der Theorie.
Ich bin jedenfalls echt froh, dass ich die KiTa-Platz-Suche schon lange hinter mir habe. Wir waren nicht einmal sehr wählerisch, mussten uns aber dennoch zig Einrichtungen anschauen und auf ebenso viele Wartelisten setzen lassen. Bei manchen KiTas mussten wir uns in jedem Monat melden und bestätigen, dass wir noch Interesse an einem Platz haben. Nach einem halben Jahr hatten wir endlich eine Zusage – und dann noch von unserer Wunsch-KiTa. Glück gehabt. Leider geht das nicht allen so.
Drei Stunden Fahrzeit am Tag für einen KiTa-Platz? Nicht zumutbar!
In der vergangenen Woche berichteten wir von einer Mama aus Hessen, die ein Dreivierteljahr einen KiTa-Platz für ihren Sohn gesucht hatte – ohne einen zu finden. Da sie ohne Betreuung nicht arbeiten konnte, erhielt sie eine Entschädigung über 23 000 Euro für ihren Verdienstausfall. 2016 wurde schon einmal drei Müttern vom Bundesgerichtshof eine solche Entschädigung zugesprochen. Allerdings betonten die Richter damals, dass immer der Einzelfall geprüft werden müsse und es keinen pauschalen Anspruch auf eine solche Entschädigung gäbe. Zum Beispiel müssen die Kommunen auch wirklich für das Problem verantwortlich gemacht werden können.
Aber das Beispiel dieser Mütter zeigt, dass wir uns nicht einfach damit abfinden sollten, keinen geeigneten KiTa-Platz zu finden. Dein Antrag wurde abgelehnt, obwohl du ihn rechtzeitig gestellt hast? Dann leg Widerspruch ein. Wird der abgewiesen, kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wichtig ist es, dass du deine Rechte – neben dem bereits erwähnten möglichen Anspruch auf Entschädigung – kennst.
Diese Rechte (und Einschränkungen) gibt es
- Kinder ab einem Jahr haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz bis zur Einschulung – übrigens auch dann, wenn die Eltern nicht arbeiten. Unter einem Jahr gilt der Anspruch nur eingeschränkt, z.B., wenn beide Eltern arbeiten.
- Wer selbst keinen Platz findet oder suchen will, kann sich von der Gemeinde einen zuweisen lassen. Der Betreuungsort darf dabei nicht zu weit entfernt liegen. Anfahrtswege von etwa 30 Minuten, bzw. von bis zu fünf Kilometern gelten als zumutbar.
- Uneinig sind sich Gerichte darüber, ob Einrichtungen ihre Öffnungszeiten den Arbeitszeiten der Eltern anpassen müssen. So musste in Aachen zum Beispiel eine KiTa ihre Öffnungszeiten um eine halbe Stunde verlängern, da die frühere Schließung nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern vereinbar war. In Münster wurde dies den Eltern aber verwehrt, da diese die Betreuung in der KiTa ja auch mit der in der Kindertagespflege kombinieren könnten.
- Wer keinen Platz erhält und sein Kind deshalb in einer privaten KiTA unterbringen muss, kann häufig von der Gemeinde verlangen, dass diese die Mehrkosten trägt, wenn die Eltern sich diese nicht leisten können. Bedingungen: Der Antrag wurde rechtzeitig gestellt, es wurde nicht mutwillig ein völlig überteuertes Angebot gewählt und der Bedarf wird überzeugend dargelegt.
Erzählt doch mal: Welche Erfahrungen habt ihr bei der Suche nach einem KiTa-Platz gemacht?
Ich wahr im 7. Monat schwanger hab einen Antrag in der Kita gestellt, mein Sohn ist mittlerweile 2 jahre (im Dez. geworden!)
Die ersten Male schrieb ich rein, dass ich in Arbeit stehe & mein Sohn bitte unterkommen muss.. Jz schreib ich alle drei – vier Tage einen Antrag mit der Begruendung, dass ich im Sep. eine Ausbildung anfange, WAS JA AUCH DIE WAHRHEIT ENTSPRICHT. Tagesmütter hab ich auch drei nachgefragt.. Da wurde ich nur vertroestet..ich bin alleine, 23 Jahre jung.. Ab September in einer Altenpflegeassistentin Ausbildung, habe leider keinen Führerschein bin dementsprechend auf Bus & Bahn angewiesen.
SO IS DAS LEBEN MEINES SOHNES!
& da er auch noch nicht sprechen kann, weil ihm der soziale Umgang mit anderen Kindern kennt.. Musste ich sogar damit zum Kinderarzt zur Sprachuntersuchung.. Ich verzweifel schon bald!!