Die große Mehrheit der Geburten verläuft heute glücklicherweise ohne schwerwiegende Komplikationen. Umso tragischer, wenn es in Einzelfällen doch dazu kommt, dass Mutter oder Kind bleibende Schäden davon tragen. Ein solcher Fall macht derzeit in Österreich Schlagzeilen: Denn die Eltern fordern vom zuständigen Arzt über vier Millionen Euro.
Lebenslange Behinderung durch problematische Geburt
Bei der Geburt in Wien erlitt das Baby irreparable gesundheitliche Schäden. Die Eltern verklagen nun den Arzt, weil dieser keinen Kaiserschnitt machte. Sie werfen dem Spezialisten vor, dass er nicht nach Vorschrift vorgegangen sei. Der Arzt bestreitet das vehement, wie Heute.at berichtet.
Er argumentiert, dass die Eltern einen Kaiserschnitt abgelehnt hätten. Sie seien es gewesen, die auf eine spontane Geburt bestanden hätten. Die Anwältin des Arztes sagte vor dem Zivilgericht in Wien, dass er sogar schon einen OP für den Kaiserschnitt vorbereiten ließ. Doch die Mutter habe gegenüber ihrer Hebamme geäußert, dass sie eine „natürliche Geburt” wünsche. Das konnte auch die zuständige Anästhesistin vor Gericht bestätigen.
Es steht Aussage gegen Aussage
Die Mutter des Kindes hingegen sagte aus: „Ich hätte mich niemals gegen einen Kaiserschnitt entschieden. Das wusste jeder.” Nun sollen noch die Hebamme gehört werden und eine OP-Schwester befragt werden.
Die Eltern haben bereits 400.000 Euro von der Versicherung des Arztes bekommen. Das reicht ihnen aber noch nicht. Insgesamt fordern sie einen Ausgleich für Schmerzensgeld, Pflegekosten, Verdienstausfall und Kosten für eine Erdgeschoßwohnung und den Einbau eines Lifts, sowie die Vergrößerung der Wohnungsfläche durch den Ankauf der Nachbarwohnung. Alles zusammengerechnet ergeben sich daraus Forderungen in Höhe von fast 5 Millionen Euro.
Noch ist unklar, ob die Eltern ihre Forderungen in Millionenhöhe erhalten
Die Verhandlungen sind zunächst auf den 18. Januar 2022 vertagt worden, es bleibt also abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Für das Urteil dürften die noch fehlenden Zeugenaussagen maßgeblich sein. Die bereits ausgezahlten 400.000 Euro dürfen die Eltern aber auf jeden Fall behalten.