Kinderkrankengeld als Steuerfalle? Eltern drohen Nachzahlungen

Die Pandemie war besonders für Familien eine große Herausforderung. Insbesondere die Schließung von Schulen und Kitas brachte den Alltag von Eltern und Kindern durcheinander. Viele Berufstätige waren gezwungen, zu Hause zu bleiben, um ihre Kinder zu betreuen.

Immerhin reagierten Bund und Länder: Die Kanzlerin verkündete, dass die Kinderkrankentage erhöht werden. Das heißt, dass länger Krankengeld für Eltern gezahlt wird, die nicht zur Arbeit kommen können, weil ihre Kinder krank sind oder aufgrund der Pandemie zu Hause betreut werden müssen.

Mehr Kinderkrankentage als unbürokratische Hilfe?

Letztendlich erhielten Eltern jeweils bis zu 30 Tage pro Kind, Alleinerziehende entsprechend bis zu 60. Für diese Tage erhalten Betroffene dann das Kinderkrankengeld.

Von der neuen Regelung zum Kinderkrankengeld versprachen sich viele Eltern schnelle und unbürokratische Hilfe. Es klang erst einmal nach einer guten Lösung, doch nun könnte das böse Erwachen folgen.
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Habt ihr Kinderkrankentage in Anspruch genommen?x

Denn wie die Welt berichtet, könnten einige Eltern nun von Steuernachzahlungen betroffen sein – und zwar aus diesem Grund:

Das fehlende Einkommen ersetzt die gesetzliche Krankenkasse in Höhe von 90 Prozent des Nettogehalts. Die Auszahlung erfolgt zunächst steuerfrei. Allerdings wirkt sich dies indirekt dennoch steuerlich aus.

Das Kinderkrankengeld zählt ebenso wie das Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts- und Elterngeld zu den Lohnersatzleistungen. Diese fallen unter den Progressionsvorbehalt.

Kinderkrankengeld könnte reguläres Arbeitseinkommen steigen lassen

Bei der Einkommensteuerveranlagung wird das Kinderkrankengeld bei der Progression berücksichtigt und kann so den Steuersatz für das reguläre Arbeitseinkommen steigen lassen und eine Steuernachzahlung auslösen.

Achtung: „Lag der Auszahlungsbetrag 2021 einschließlich anderer Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts- und Elterngeld über 410 Euro, wird die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend“, wird Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern zitiert.

Tipp für Eltern, bei denen nur einer von beiden Kinderkrankengeld bezogen hat

Immerhin hat der Experte noch einen Tipp für manche Eltern: „In Fällen, in denen ausschließlich ein Elternteil Kinderkrankengeld bezogen hat, ist zu prüfen, ob eine Einzelveranlagung für die Eltern unter Umständen günstiger wäre.

Uff, hättet ihr damit gerechnet, dass die Kinderkrankentage eine Steuernachzahlung auslösen können? Verratet uns gerne in den Kommentaren, ob ihr davon betroffen seid!

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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