Das Verhalten eines Hamburger Mathelehrers schockt Eltern und Schulbehörde. Zwischenzeitlich wurde der Mann, der an einer Grundschule unterrichtet, vom Unterricht freigestellt.
Verstörende Pinkel-Geschichten und Videoaufnahmen von den Kindern
Laut Medienberichten soll die Lehrkraft im Unterricht einer zweiten Klasse ekelerregende Storys erzählt haben. Wie die verstörten Sieben- bis Achtjährigen später ihren Eltern berichteten, habe er davon gesprochen, wie er von einem betrunkenen Kumpel angepinkelt wurde. Außerdem erzählte er der Klasse, dass er sich nach einer Sportveranstaltung in die Hose gemacht habe.
Doch das war leider nicht alles: Die alarmierten Eltern erfuhren außerdem, dass der Mathelehrer daraufhin die Schüler aufforderte, von ihren peinlichsten Erlebnissen zu erzählen. Dabei zückte er dann auch noch sein Handy, um die Kinder bei ihren Antworten zu filmen.
Schulbehörde reagiert mit „dienstlicher Weisung”
Spätestens an dieser Stelle wirkt der Vorfall nicht mehr wie ein unangemessener Fehltritt, sondern wird strafrechtlich relevant. Doch wie reagierten die Behörden nach dem Bekanntwerden des Fehlverhaltens? Auf Anfrage der Bild heißt es:
„Die betreffende Lehrkraft hat inzwischen eine schriftliche dienstliche Weisung erhalten und unterzeichnet, um solche und ähnliche Grenzüberschreitungen zukünftig auszuschließen, eine Rollenklarheit als Lehrkraft sicherzustellen und um den Dienstpflichten ordnungsgemäß nachzukommen.”
Mathelehrer darf vorerst wieder unterrichten
Nachdem das widerliche Verhalten des Lehrers bekannt wurde, hatte die Behörde ihn für einige Tage freigestellt. In einem Brief an die Eltern zeigte sich die Schulleitung bestürzt und verurteilte das Handeln des Mathelehrers.
Dennoch kann der Lehrer die betroffenen Kinder wieder unterrichten. Verständlicherweise löst das bei den Eltern der Schüler*innen Empörung aus. Sie möchten auf keinen Fall, dass der Mann weiterhin Kontakt zu ihren Kindern hat. Eine Familie hat inzwischen Strafanzeige wegen Herstellung unbefugter Bildaufnahmen gestellt. Inzwischen ermittelt also auch die Polizei. Es bleibt abzuwarten, ob es juristische Konsequenzen geben wird.
Grenzüberschreitendes Verhalten von Lehrer*innen kann für Kinder traumatisierend sein.
Schließlich handelt es sich bei Lehrkräften um Autoritätspersonen, die einen großen Einfluss auf ihre Schützlinge haben. Deswegen machen Fälle, in denen Lehrer*innen ihre Macht missbrauchen, besonders wütend. Wie zum Beispiel auch eine Lehrerin aus Hessen, die einen Achtjährigen so lange nicht zur Toilette ließ, bis er einnässte.