Umstrittenes Urteil: Trans-Frau bleibt Vater auf Geburtsurkunde

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden von Trans-Eltern über Einträge ins Geburtenregister zurückgewiesen. Am Dienstag wurde das Urteil öffentlich, das einige Menschen bitter enttäuscht haben dürfte, da es für viele wahrscheinlich ein erzwungenes Outing bedeutet.

Eine Trans-Frau berief sich auf das Recht auf Achtung ihres Privatlebens, damit sie als Mutter eingetragen wird. Sie wurde als Mann geboren und hat ihr Kind mit ihrem Samen gezeugt. Ein Berliner Standesamt hatte 2015 entschieden, die Klägerin nicht als Mutter in das Geburtenregister einzutragen. Als Grund gab das Amt an, dass die Klägerin ihr Kind nicht geboren habe. Dieses Urteil wurde nun durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Trans-Mann wurde als Mutter eingetragen – mit seinem abgelegten Namen

In einem zweiten Fall geht es um einen Trans-Mann, der 10 Jahre lang dafür gekämpft hat, als Vater anerkannt zu werden. Er hatte seine Tochter selbst geboren, nachdem seine Identität als Mann bereits anerkannt worden war. Dennoch wurde er als Mutter des Kindes eingetragen – mit seinem alten Namen, den er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr führte. Als Grund wurde angegeben, dass eine Änderung des Geschlechts einer Person keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern habe.

Das Urteil bedeutet für die Trans-Eltern mehr als nur eine „Formalie”

Für den Vater ist das Urteil nicht nur entwürdigend, es bedeutet auch zahlreiche Hindernisse im täglichen Leben. Laut taz kommt, wenn der alleinerziehende Vater einen Kitagutschein beantragt, umgehend die Frage nach der Mutter des Kindes auf. Ebenso ist er in der Geburtsurkunde als Mutter notiert und muss sich damit unfreiwillig outen. Wechselt er den Arbeitgeber und muss für die Lohnabrechnung die Geburtsurkunde seines Kindes vorlegen, ist er im Job geoutet, bevor er ihn wirklich begonnen hat.

Sollte es nicht jedem Menschen selbst überlassen sein, ob und wann er sich outen möchte? Doch diese Wahlfreiheit wurde durch das Urteil vielen genommen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Der Europäische Gerichtshof hält offen, dass die deutsche Rechtsprechung nachjustieren kann.

Lena Krause

Ich lebe mit meinem kleinen Hund Lasse in Hamburg und übe mich als Patentante (des süßesten kleinen Mädchens der Welt, versteht sich). Meine Freundinnen machen mir nämlich fleißig vor, wie das mit dem Mamasein funktioniert. Schon als Kind habe ich das Schreiben geliebt – und bei Echte Mamas darf ich mich dabei auch noch mit so einem schönen Thema befassen. Das passt einfach!

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