Die Vorwürfe sind heftig: Eine Erzieherin in Würzburg soll Kleinkinder genötigt, verletzt und eingesperrt haben. Die geschilderten Vorfälle sind nur schwer zu ertragen und sind auch aus Sicht der Polizei „erheblich”. Inzwischen hat eine Kollegin der mutmaßlichen Täterin ausgesagt und die Vorwürfe damit erhärtet.
Essenzwang bis zum Erbrechen
Die Erzieherin habe die Kinder in einem Greußenheimer Kindergarten gezwungen zu essen, bis sich sich erbrechen mussten. Danach mussten die Kleinen das Erbrochene selbst aufwischen. Doch damit nicht genug: Sie habe die Kinder, die sie störten, wiederholt in ein dunkles Zimmer gesperrt. Wenn die Kinder versucht hätten, aus dem Raum zu kommen, hätte die Beschuldigte immer wieder die Tür zugezogen.
Besonders schlimm ist der Fall eines Kindes, das wegen der Erzieherin aus einem hohen Bett stürzte. Die Erzieherin habe es am Arm gerissen, so dass das Kind in die Tiefe stürzte. In der Krippe gebe es Gitter-Stockbettchen. Im oberen habe ein Kind gelegen, das die Erzieherin „nach der Schilderung am Arm gefasst und herausgezogen habe”. Daraufhin sei es von „einer größeren Fallhöhe” auf den Boden aufgeschlagen, wie inFranken.de berichtet. Die Polizei ermittelt wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung.
Zeugenaussage einer Kollegin erhärtet die Vorwürfe
Es gibt auch eine Zeugin: Eine Kollegin der Frau hat vor zwei Wochen gegen die Haupttäterin ausgesagt und gilt nun ebenfalls als Beschuldigte. Es werde geprüft, ob sie sich durch Unterlassen strafbar gemacht habe. Anders als die nebenbeschuldigte Gruppenleiterin wolle die Haupttatverdächtigte sich nicht zu den Anschuldigungen äußern. Laut Polizei habe der Kindergarten die Eltern im Dezember informiert, im Januar habe ein weiterer Infoabend im Beisein der Polizei stattgefunden.
Die Polizei wissen schon seit Dezember 2022 von den Vorwürfen. Seitdem seien die beiden Frauen von ihren Tätigkeiten im Kindergarten freigestellt worden. Die Vernehmungen der Beschuldigten seien nun abgeschlossen. Eventuell würden nun noch einzelne Zeugen befragt. Anschließend wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die prüft, wie das Verfahren weiterlaufen wird, erfuhr inFranken.de.