Diese Meldung ist wirklich unfassbar: Eine junge Familie erstand bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück und baute darauf ihr Eigenheim. Nun stellt sich heraus, dass es einen Justizirrtum gab und der Neubau wieder abgerissen werden muss. Die Familie ist am Boden zerstört.
Der weiße Neubau befindet sich in Hanglage am grünen Rand Berlins. Es verfügt über zwei Etagen, Terrassen und eine Tiefgarage. Wie die Bild berichtet, sei es das Traumhaus von Kristin W. und Philipp, sie lebten dort mit den gemeinsamen Töchtern. Aber nun wurde aus dem ehemaligen Traum ein Albtraum: Am Donnerstag hat der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts den Abriss des Neubaus verfügt.
Wie konnte das passieren?
2010 hatte das Paar das verwilderte Grundstück bei einer Zwangsauktion ersteigert, sie bauten ein Haus und zogen ein. Doch nur ein Jahr nach dem Einzug meldete sich ein Amerikaner, der Anspruch auf das Grundstück erhob. Er erklärte, dass die Versteigerung rechtswidrig gewesen sei, da er das Grundstück von seiner Großtante geerbt habe.
Leider handelt es sich dabei nicht um einen Spinner, sondern um den tatsächlichen Erben des Grundstücks. Er klagte und bekam 2014 am Landgericht Potsdam recht. Offenbar hatten das Amtsgericht und ein Rechtsanwalt Fehler gemacht und den Erben deswegen nicht ermittelt. Die Auktion war damit nichtig. Die Familie bot dem rechtmäßigen Erben an, ihm das Grundstück abzukaufen, doch der lehnte ab.
„Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht.”
Kristin und Phillip, die sich inzwischen getrennt haben, sind verzweifelt. Sie gingen in Berufung, doch nun gab es ein endgültiges Urteil und damit das Aus für ihr gemeinsames Haus. Das Brandenburger Oberlandesgericht entschied: „Familie W. muss ihr Haus bis Ende Juni 2024 beseitigen, 280.000 Euro Grundschuld tilgen, Gerichtskosten und eine Nutzungs-Entschädigung für das Grundstück zahlen.”
Der Amerikaner habe ein Recht auf den Ursprungszustand des Grundstückes, der Neubau muss also weg. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. „Das jahrelange Unglück, die schlaflosen Nächte, die Belastung der Kinder. Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht. Die Gerichte haben uns allein gelassen. Ich habe doch nichts Unrechtes getan“, sagt Kristin unter Tränen.
Es gibt noch eine winzige Hoffnung für die Familie
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann verspricht laut Bildzeitung, „den materiellen Schaden des folgenschweren Fehlers schnell zu ersetzen“. Das Traumhaus des ehemaligen Paares, das Zuhause der gemeinsamen Kinder – verloren. Kristin klammert sich an ihre letzte Hoffnung: „Wir hoffen, dass das Land den Erben mit einer großzügigen Zahlung abfindet. Das kommt die Steuerzahler günstiger als Räumung, Abriss und Neubau unseres Hauses. Dann könnten wir hier wohnen bleiben.”
Doch ob diese Hoffnung realistisch ist? Zum aktuellen Zeitpunkt unklar.