Was ist ein Abzweigungsantrag?
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn die Eltern (oder andere Kindergeldberechtigte) keinen oder zu wenig Unterhalt (weniger als die 250€ Kindergeld) an das Kind leisten. Um das Kindergeld an das Kind „abzuzweigen“, muss ein entsprechender schriftlicher Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt werden. (Ganz korrekt: „Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“)
Voraussetzung für einen Abzweigungsantrag ist, außer dem mangelnden Unterhalt, dass das Kind volljährig ist, in einer eigenen Wohnung lebt und sich selbst versorgt. Wenn das Kind nicht in einer eigenen Wohnung lebt, kann die Familienkasse das Kindergeld auch an die Person/Behörde auszahlen, die für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Abzweigungsantrag beim Kindergeld stellen – so geht’s!
Der Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. An welche Familienkasse du dich dafür wenden musst, kannst du über die Postleitzahl-Suche auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit herausfinden. In der Regel ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk du wohnhaft bist.
Den Abzweigungsantrag kannst du online oder ausgedruckt und per Hand ausfüllen. Dafür brauchst du in erster Linie deine Kindergeldnummer, deine Steueridentifikationsnummer und eine Kontoverbindung, auf die das Kindergeld eingehen soll. Wichtig: Der Antrag ist nur mit deiner Unterschrift gültig!
Ob und welche Nachweise die Familienkasse von dir benötigt, erfährst du beim Ausfüllen des Antragsformulars. Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie etwaige Nachweise (Immer nur als Kopien!) kannst du per Post an deine Familienkasse senden oder dort direkt persönlich abgeben.
Du möchtest Kindergeld beantragen und weißt nicht, wie das geht?
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