Bis 2017 war eine Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland nicht möglich. Seitdem die Ehe für alle eingeführt wurde, gilt das nicht mehr. Denn homosexuelle Paare dürfen seitdem nicht nur heiraten, sondern auch gemeinsam ein Kind adoptieren. Welche Voraussetzungen für eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare gelten, und alle wichtigen Infos zum Thema findest du hier.
1. Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit 2017 dürfen gleichgeschlechtliche, verheiratete Paare in Deutschland gemeinsam ein Kind adoptieren.
- Für eingetragene Lebenspartner*innen ist eine gemeinsame Adoption hier bei uns nach wie vor nicht möglich.
- In diesem Fall kommt eine so genannte Sukzessivadoption in Frage, bei der die Elternteile das Kind nacheinander adoptieren.
- Auch durch eine Stiefkind-, oder Einzeladoption können queere Paare ein Kind bei sich in der Familie aufnehmen.
- In vielen europäischen Ländern ist eine Adoption für homosexuelle Paare ebenfalls möglich – z. B. in Frankreich, Norwegen, Schweden oder Spanien.
- Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2012 in Deutschland 122 Kinder durch gleichgeschlechtliche Paare adoptiert.
2. Ist eine Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland möglich?
Ja! Als im Oktober 2017 die Ehe für alle in Deutschland eingeführt wurde, durften gleichgeschlechtliche Paare nicht nur endlich heiraten, sondern auch gemeinsam ein Kind adoptieren. Denn mit der Ehe für alle wurden homosexuellen Paaren dieselben Rechte wie heterosexuellen Paaren eingeräumt.
Das bedeutet, ein gleichgeschlechtliches, verheiratetes Paar hat in Deutschland die Möglichkeit der „gemeinsamen Adoption“. In diesem Fall adoptieren beide Partner*innen das Kind. Dabei ist der Ablauf der Adoption für homosexuelle Ehepaare der gleiche wie für Heterosexuelle. Gleiches gilt für die jeweiligen Voraussetzungen. Die gemeinsame Adoption ist ausschließlich für verheiratete Paare möglich – nicht für eingetragene Lebenspartner*innen oder Lebensgefährt*innen.
Weiterhin gibt es für gleichgeschlechtliche Paare in allen Beziehungskonstellationen die Möglichkeit „Stiefkindadoption“ sowie die so genannte „Sukzessivadoption“. Das bedeutet, das ein*e Partner*in das bereits adoptierte Kind seiner Partners bzw. seiner Partnerin ebenfalls adoptiert. Die Partner*innen adoptieren das Kind also nacheinander und in zwei getrennten Adoptionsverfahren, auch wenn diese zeitlich parallel laufen können.
Ist eine homosexuelle Person nicht verheiratet, darf sie in Deutschland ein Kind auch einzeln adoptieren. Möglich ist die sogenannte „Einzeladoption“ also für eingetragene Lebenspartner*innen, ledige und rechtskräftig geschiedene Personen und eingetragene Lebenspartnerschaften, die aufgelöst wurden.
Welche Voraussetzungen muss ein homosexuelles Paar für eine Adoption erfüllen?
Grundsätzlich gelten für gleichgeschlechtliche Paare bei der Adoption die gleichen Voraussetzungen wie für heterosexuelle Paare. Dazu gehört zum Beispiel, dass man „unbeschränkt geschäftsfähig“ sein muss und mindestens 25 Jahre alt. Bei verheirateten Paaren muss mindestens ein*e Ehepartner*in 25 Jahre alt sein, der bzw. die andere mindestens 21. Ein Höchstalter ist nicht festgelegt.
Außerdem überprüft in allen Fällen die Adoptionsvermittlungsstelle wichtige Faktoren wie Gesundheit, Wohnverhältnisse, wirtschaftliche Verhältnisse, Stabilität der Partnerschaft, Vorstellungen von Erziehungen und andere Punkte. So soll sichergestellt werden, dass die Adoptiveltern bereit für ein Kind sind, und ihm ein liebevolles und stabiles Umfeld bieten.
Wie sieht es rechtlich bei einer gleichgeschlechtlichen Adoption aus?
Entscheiden sich zwei verheiratete Frauen dazu, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, werden sie beide als „Mutter“ eingetragen und bekommen automatisch das geteilte Sorgerecht. Bei zwei verheiraten Männern gilt das Gleiche, sie werden beide als „Vater“ eingetragen, in einer diversen Partnerschaft als „Elternteile“.
Bei einer Sukzessivadoption bekommt der bzw. die zweite Partner*in das Sorgerecht erst, wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist. Die Möglichkeit, eine Elternschaft über eine Sorgeerklärung anzuerkennen, ohne das Kind zu adoptieren, gibt es für gleichgeschlechtliche Paare bisher nicht.
3. Wie sieht es mit einer Adoption im Ausland für queere Paare aus?
Nicht nur in Deutschland ist die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare mittlerweile erlaubt. Auch im Ausland bieten vor allem in Europa viele Länder Homosexuellen ebenfalls die Möglichkeit, ein Kind in ihrer Familie aufzunehmen. Neben Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Spanien gilt dies inzwischen auch für Österreich sowie die Schweiz. Anders sieht es in Italien aus – mehr dazu hier:
1. Österreich regelt es ähnlich wie Deutschland
Seit Januar 2016 ist in Österreich eine gemeinsame Adoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Zuvor war diese dort tatsächlich ebenfalls verboten. Lediglich die Einzeladoption war erlaubt.
2. Strengere Auflagen in der Schweiz
In der Schweiz sind für gleichgeschlechtliche Paare die Ehe und die damit verbundene gemeinsame Adoption erst seit Juli 2022 möglich. Dafür muss das Paar verheiratet sein, seit mindestens drei Jahren zusammen leben, beide müssen mindestens 28 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
3. In Italien sind gleichgeschlechtliche Ehe und Adoption nicht möglich
Tatsächlich dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Italien bislang weder heiraten, noch ein Kind adoptieren. Lediglich die eingetragene Lebenspartnerschaft ist seit 2016 anerkannt. Volle Adoptionsrechte werden homosexuellen Paaren bislang verwehrt.
Hinweis: Für gleichgeschlechtliche Paare kann eine Adoption im Ausland oftmals komplizierter und mit deutlich mehr bürokratischen Aufwand verbunden sein. Denn neben der deutschen Rechtslage muss häufig auch die Rechtslage des Herkunftslandes des Kindes berücksichtigt werden.
4. Statistik: Wie viele Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare gibt es?
Da in der Statistik des Statistischen Bundesamtes allgemein von „verheirateten Paaren“ gesprochen und nicht zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren unterschieden wird, lassen sich keine Zahlen daraus ableiten. Warum auch, schließlich macht es keinen Unterschied! Einzeln erfasst wurden in der Statistik allerdings Adoptionen durch eingetragene Lebenspartnerschaften – im Jahr 2021 waren das ingesamt 122.
5. Fazit: Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare – Pro und Contra
Ehrlich gesagt sollte sich die Frage nach dem Pro und Contra aus unserer Sicht gar nicht stellen! Denn jedes Kind braucht liebende Eltern – unabhängig von Herkunft und/oder Sexualität. Kann dem Kind durch eine Adoption ein stabiles, intaktes Elternhaus gegeben werden, ist es völlig egal, ob es sich dabei um ein queeres, hetero- oder homosexuelles Paar oder eine Einzelperson handelt.
Ich möchte ein Kind adoptieren – was sollte ich wissen?
Ob allein oder als Paar: Wenn eine Adoption für dich infrage kommt, schau gerne mal hier:
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