Die Adoption von einem Stiefkind (oder auch Bonuskind) ist in Deutschland keine Seltenheit mehr. Ab einem gewissen Alter ist es schließlich nicht unwahrscheinlich, dass der Partner oder die Partnerin schon Kinder in die Beziehung mitbringt. Nach einer Hochzeit möchten viele Stiefeltern (auch Bonuseltern genannt) die Kinder adoptieren, damit die Familie auch auf dem Papier zusammengehört.
Vorher sollten sich die Eltern aber darüber im Klaren sein, dass eine Adoption die gesamte rechtliche Situation verändert. Die adoptierten Stiefkinder haben dann Anspruch auf Unterhalt und Erbe. Auf die Adoptiveltern kommen also einige Behördengänge zu, wenn sie das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren möchten.
Wichtig zu wissen ist, dass das leibliche Elternteil des Kindes alle Rechte verliert, wenn die Adoption Erfolg hat. Sollte die biologische Mutter oder der biologische Vater des Kindes noch Teil seines Lebens sein, benötigt ihr für die Adoption seine oder ihre Einwilligung.
1. Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit der Adoption des Stiefkindes sind Stiefeltern den leiblichen Eltern gleichgestellt.
- Für eine Stiefkindadoption müsst ihr mindestens 21 Jahre alt sein.
- Ihr benötigt unterschiedliche Dokumente für den Adoptionsantrag.
- Ohne Einwilligung der leiblichen Eltern geht es nicht.
2. Adoption Stiefkind: Das sind die Gründe
Viele Familien leben als Patchwork-Familien zusammen. Manche Stiefeltern verbringen dann mehr Zeit mit den Kindern, als das vom Partner getrennte, leibliche Elternteil. Trotzdem besitzen Stiefeltern kein Sorgerecht und haben damit keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind. Das ändert eine Adoption, denn damit werden die Stiefeltern den leiblichen Eltern gleichgestellt. Für viele ist die Adoption von einem Stiefkind deswegen der konsequente Schritt, um offiziell eine Familie zu sein.
2. Voraussetzungen für die Stiefkind-Adoption
Die Adoptionsstelle des Jugendamtes wird zuerst genau untersuchen, ob mit der Adoption dem Kind gedient ist. Denn das Wohl des Kindes steht selbstverständlich im Vordergrund. Im Klartext heißt das: Es müssen Vorteile zu erkennen sein, die das Kind durch eine Adoption bekommen würde. Um das zu prüfen, wird das Jugendamt vermutlich Hausbesuche bei euch machen, um euch als Familie kennenzulernen.
- Die neue Adoptivmama oder der neue Adoptivpapa muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Der Unterschied zum Stiefkind darf nicht größer als 40 Jahre sein.
- Die Adoptivmama oder der Adoptivpapa muss mindestens ein Jahr mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sein oder mit diesem seit einem Jahr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
- Der Adoptivpapa oder die Adoptivmama sollte schon länger als ein Jahr mit dem Kind in einem Haushalt gelebt haben.
3. Welche Dokumente werden bei der Adoption von Stiefkindern benötigt?
Anders als viele Menschen glauben, sind auch bei der Adoption von Stiefkindern einige Behördengänge und Dokumente notwendig. Wie schnell das Verfahren abgeschlossen ist, hängt auch damit zusammen, wie schnell ihr alle nötigen Unterlagen vorlegen könnt.
Die benötigten Dokumente im Überblick:
- Notariell beglaubigte Einwilligung der leiblichen Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Gerichtsbeschluss zum Sorgerecht
- Meldebescheinigung
- Einkommenssteuererklärung
- Ärztliches Attest für dich und das Kind
- Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist: Einwilligung des Kindes
4. Stiefkind Adoption: So ist der Ablauf
Im Grunde erwartet Personen, die ihr Stiefkind adoptieren möchten, nun ein ganz „normales” Adoptionsverfahren. Wenn du adoptieren möchtest, solltest du dir vor Augen führen, dass du dafür sehr viele Auskünfte und Angaben zu deiner Person machen musst. Unter anderem wird es auch um deine eigene Kindheit und um deine Beziehung zu deinen Eltern gehen. Für viele Menschen sind diese Themen sehr privat und es fällt ihnen schwer, darüber zu sprechen. Für das Jugendamt sind sie aber wichtig, um sich ein umfassendes Bild von dir zu machen.
Wie kann ich die Adoption meines Stiefkindes beantragen?
Wenn du dein Stiefkind adoptieren möchtest, wendest du dich an das zuständige Jugendamt. Die Mitarbeiter dort erklären dir den weiteren Ablauf und fordern die nötigen Unterlagen an. Dann muss der Notar einen Adoptionsantrag vor Gericht stellen, woraufhin die Mitarbeiter der zuständigen Adoptionsstelle alle Familienmitglieder befragen werden.
Danach wird sich das Jugendamt auch an den leiblichen Elternteil wenden – sollte dies möglich sein. Schließlich muss dieser seine Einwilligung geben, dass du sein Kind adoptieren darfst. Erst wenn das alles klappt, wird das Standesamt hinzugezogen und die Eintragungen in das Familienstammbuch und in die Geburtsurkunde werden vorgenommen.
Alleiniges Sorgerecht: Brauche ich trotzdem die Einwilligung meines Ex-Partners?
Auch wenn der leibliche Elternteil, dessen Partner eine Stiefkindadoption in Erwägung zieht, alleine über das Sorgerecht verfügt, muss das andere leibliche Elternteil bei der Adoption einbezogen werden. Nur in einzelnen Fällen ist es möglich, auf eine Einwilligung des Ex-Partners zu verzichten. Zum Beispiel, wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter des Kindes keinerlei Interesse an ihm zeigt oder das Kindswohl gefährdet.
Was tun, wenn das biologische Elternteil seine Zustimmung zur Adoption verweigert?
Im besten Fall gibt der leibliche Papa oder die leibliche Mama seine oder ihre Einwilligung zu einer Adoption. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt werden kann, weil die leiblichen Eltern verstorben, unbekannt oder nicht auffindbar ist, kann das Betreuungsgericht ihre Einwilligung ersetzen. Schwieriger wird es, wenn das leibliche Elternteil die Einwilligung verweigert.
Dann ist die Adoption nur möglich, wenn dem leiblichen Elternteil nachgewiesen werden kann, dass es seine Pflichten gegenüber dem Kind nachweislich verletzt. Wenn die Anfragen des Gerichts schlichtweg ignoriert werden, gilt das übrigens noch nicht als ausreichende Pflichtverletzung. Eine Adoption gegen den Willen der leiblichen Eltern ist also nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel dann, wenn das Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit keinerlei Unterhalt zahlt oder das Kind nachweislich misshandelt.
5. Was kostet die Adoption eines Stiefkindes?
Wer sich im Bürokratie-Dschungel schon ein wenig auskennt, der weiß, dass die Anforderung gewisser Dokumente immer mit einer Gebühr verbunden ist. Dabei solltet ihr pro Urkunde mit durchschnittlich 6 Euro rechnen. Vermutlich fallen so insgesamt 30 Euro an. Weitere 30 Euro kostet der Antrag des Notars für die Einwilligung der leiblichen Eltern. Ungefähr 70 Euro fallen dafür an, dass der Notar den Adoptionsantrag ausfüllt.
Weitere Untersuchungen und Atteste werden vermutlich ebenfalls noch mal Geld kosten. Insgesamt sollten sich Adoptiveltern, die ein Stiefkind adoptieren möchten, auf Kosten von ungefähr 300 Euro einstellen.
6. Wie lange dauert die Adoption von einem Stiefkind?
Natürlich möchten viele Familien einschätzen können, wie viel Zeit ein Adoptionsverfahren in Anspruch nimmt. Dies hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Meistens dauert es zwischen sechs bis acht Monaten bis die Adoption eines Stiefkindes geregelt ist. Schließlich benötigen die unterschiedlichen Behörden eine gewisse Bearbeitungszeit. Ausschlaggebend ist aber vor allem die Einwilligungserklärung der leiblichen Eltern. Wenn diese fehlt, kann sich das Verfahren extrem in die Länge ziehen.
7. Kann ich die Adoption eines Stiefkindes rückgängig machen?
Eine Stiefkindadoption ist kein Konzept, das nur für eine gewisse Zeit gedacht ist. Deswegen kann sie abgesehen von extremen Ausnahmefällen nicht rückgängig gemacht werden. Auch wenn die Partnerschaft oder Ehe mit dem leiblichen Elternteil scheitert, bleiben das Sorgerecht und der Status des Adoptivelternteils erhalten. Deswegen sollte man sich ganz sicher sein, dass man die Rechte und Pflichten dauerhaft und möglicherweise auch über die Partnerschaft hinaus für das Kind übernehmen möchte.
Adoption des Stiefkindes: Unser Fazit
Die Adoption eines Stiefkindes ist für viele Familien ein wichtiger Schritt für mehr Zusammengehörigkeitsgefühl. Wenn ihr euch als Stiefmama oder Stiefpapa mit dem leiblichen Elternteil verständigen könnt und sie mit einer Adoption einverstanden sind, steht dem Verfahren Nichts im Weg. Schwieriger wird es, wenn die leiblichen Eltern gegen eine Adoption sind. Doch macht euch bewusst, dass es nicht darum geht, was für euch das Beste ist: Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.
Wir wünschen euch ganz viel Glück für euren Weg als Familie!
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