Es ist längst beschlossene Sache: Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule. Erst gilt er demnach für die Erstklässler, danach wird er bis 2029 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
Das deutsche Schulportal erklärt: Geplant ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, inklusive Unterrichtszeit. Die Kinder können, je nach den Räumlichkeiten der Schule, in den Schulgebäuden selbst als auch in Horten umgesetzt werden.
Eigentlich eine tolle Sache, denn viele Eltern müssen länger als bis zum „normalen“ Schulschluss arbeiten. Was für eine Erleichterung, wenn man sein Kind dann gut betreut weiß und es entspannt später abholen kann.
Das kenne ich persönlich nur zu gut. Denn in der Grundschule meiner Tochter (inzwischen in der vierten Klasse) war es seit der Vorschule so, dass sie am Nachmittag noch bis 16 Uhr betreut werden kann. Fluch (ich habe manchmal ein verdammt schlechtes Gewissen, dass sie so lange Tage hat) und Segen (anders könnte ich meinen Job gar nicht ausüben) zugleich – aber am Ende eine gute Lösung. Denn fast alle ihre Freundinnen sind bis nachmittags in der Schule und es gibt zum Teil wirklich tolle Angebote. Arbeite ich im Homeoffice, könnte meine Tochter auch eher nach Hause kommen, meistens will sie das aber gar nicht, weil sie so viel Spaß hat.
Allerdings gibt es ein Riesen-Problem an dieser Planung: Es gibt schlicht noch gar nicht genügend Plätze für alle Grundschüler.
So fehlen deutschlandweit noch 342.000 Plätze für einen betreuten Nachmittag, die bis zum kommenden Jahr geschaffen werden müssten. Und das betrifft Räumlichkeiten und natürlich auch genügend Fachkräfte, die die Kinder umfassend betreuen können.
Deswegen fordern die Länder eine Fristverlängerung um zwei Jahre, um eine Enttäuschung der Eltern zu vermeiden, die jetzt schon mit der Betreuung ihres Kindes planen.
Ein weiteres großes Problem für die Länder ist auch die Finanzierung des Projektes. Der Bund schießt zwar etwas zu, aber „die Unterstützung deckt nur einen Bruchteil der Kosten, “ wie Patricia Brandt, Sprecherin der Bremer Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp im Weserreport zitiert wird.
Bisher bleibt es also noch spannend, ob der Rechtsanspruch bestehen bliebt oder ob sein Start verschoben wird. Wir halten euch auf dem Laufenden!
Wie sieht es denn bei euch aus: