Behandlungsfehler bei Geburt: Schmerzensgeld für behindertes Mädchen

Weil bei ihrer Geburt die Ärzte pfuschten, ist ein achtjähriges Mädchen aus Niedersachsen schwerstbehindert. Das bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg, das die Klinik und eine Ärztin zu einem Schmerzensgeld von 500.000 Euro verurteilte.

Für die Eltern dürfte das Urteil wohl eine Erleichterung sein, denn das Krankenhaus wurde außerdem dazu „verpflichtet, dem Mädchen alle Schäden zu ersetzen, die ihm aus den groben Behandlungsfehlern entstanden sind oder zukünftig entstehen“, so die Pressemeldung der dpa.

Fehler beim CTG

Diese groben Behandlungsfehler machten die Ärzte vor acht Jahren. Damals kam die schwangere Mutter zur Geburt in eine Klinik im Landkreis Osnabrück.

Doch etwas stimmte nicht: Der Wehenschreiber zeichnete teilweise keine Herztöne von Mutter und Kind auf. Der Herzschlag des Mädchens fiel stark ab, dann gab es keine Herztöne mehr. Die Ärzte unternahmen nichts, sondern warteten ab. Nach zehn Minuten fand das CTG wieder einen Herzschlag, was das medizinische Personal zur Annahme verleitet, mit dem Baby sei alles wieder in Ordnung. Tatsächlich war es aber der Herzschlag der Mutter.

Mehrere Behandlungsfehler

Später bemerkten die Ärzte ihren Fehler, zu diesem Zeitpunkt war das Kind schon viele Minuten ohne Sauerstoff. Dadurch erlitt das Mädchen schwere Hirnschäden, die zu einer Schwerstbehinderung führten. Es wird nie ein selbstständiges Leben führen können.

Das Gericht stufte diese Verwechslung als groben Behandlungsfehler ein und verurteilte Ärzte und Klinik. Die Ärzte hätten sich auf andere Art und Weise davon überzeugen müssen, dass es dem Baby gut geht, zum Beispiel mit einer Kopfschwartenelektrode.

Damit bestätigte das Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichtes Osnabrück, gegen das das Krankenhaus Berufung eingelegt hatte. Dort wurden außerdem weitere Behandlungsfehler festgestellt. So hatten die Ärzte im Krankenhaus nach der Geburt nicht sofort mit der Reanimation begonnen. Ein Notarzt kam weitere zehn Minuten zu spät. Außerdem lag kein Beatmungsbeutel bereit und die Maskenbeatmung war fehlerhaft.

Rebecca

Schon seit rund einer Dekade jongliere ich, mal mehr, mal weniger erfolgreich, das Dasein als Schreiberling und Mama. Diese zwei Pole machen mich aus und haben eines gemeinsam: emotionale Geschichten!

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Jade Labrentz
Jade Labrentz
4 Jahre zuvor

Das ist wirklich ein sehr schlimmer Albtraum! Als Mutter (und auch als Vater) liebt man sein Kind trotzdem. Ich kann mir aber vorstellen, dass man in einem solchen Fall gerne Schadenersatz fordern möchte. Vielleicht am besten mit einem Rechtsanwalt, sodass man auch genug Schadenersatz bekommt.

Laura
Laura
4 Jahre zuvor

Ich bin geschockt, welche Auswirkungen ein Behandlungsfehler haben kann. Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass meine Ärzte genau wussten, was sie taten. Ich hoffe, das bleibt auch in Zukunft so, denn Gesundheit lässt sich durch Geld leider nicht wieder herstellen.

Larissa Behrmann
Larissa Behrmann
4 Jahre zuvor

Wie schlimm zu hören, dass eine Behinderung die Folge dieses Fehlers war. Mein Cousin wurde vor kurzem operiert und vermutet ebenso einen Behandlungsfehler. Nun weiß ich aber, dass das keine Seltenheit ist und werde ihm zu seinem Recht verhelfen.