Die Beziehung zwischen Eltern und Lehrkräften ist nicht immer unbelastet. Wünschenswert wäre es natürlich, dass beide Seiten Hand in Hand arbeiten, aber das gelingt nicht immer. Zum Glück sind die Reibereien meistens nicht dramatisch, auch wenn man mal hinter vorgehaltener Hand Dampf ablassen muss. So wie die Lehrer, die online über die Eltern lästerten und dabei die Mute-Taste vergaßen.
Die Unstimmigkeiten können aber auch eskalieren, so geschehen bei einem Fall aus der Schweiz.
Ein Vater hatte die Lehrerin seines Sohnes mehrfach beleidigt, wie „20min” berichtet. Der 45-Jährige machte keinen Hehl daraus, was er von der Klassenlehrerin seines Sohnes hielt: In insgesamt vier Textnachrichten betitelte er die Frau im vergangenen Februar als „blöde Kuh”.
Beispielsweise schrieb er ihr auf Whatsapp: „Blöde Kuh! Bravo!!! Nur weiter fahren so sie blöde Kuh! Super!!!” Dreimal habe er sie auf deutsch beschimpft, einmal auf Serbokroatisch. Doch die Lehrerin ließ sich die unflätigen Worte nicht gefallen. Sie zeigte den Mann kurzerhand an.
Vater wird zur Kasse gebeten
Die Anzeige der Lehrerin hatte Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat ihn wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der 20 Minuten vorliegt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten in Höhe von 650 Franken. Umgerechnet muss der Mann also ca. 2.773 Euro zahlen.
Das „blöde Kuh” kommt den Vater also teuer zu stehen. Da fragt mich sich doch, wer hier so „blöd” war, solche Beleidigungen bei Whatsapp zu verschicken. Dass die Beleidigungen so hochpreisig vergütet werden, liegt aber auch daran, dass der 45-Jährige sie mehrfach ausgesprochen hatte.
Außerdem ist der Vater bereits vorbestraft
Im vergangenen September wurde er bereits zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt (weshalb, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor). Nun, da hätte vielleicht auch jemand aus seinen Fehlern lernen können. Was genau den Mann zu seinen Beleidigungen veranlasst hatte, ist leider nicht bekannt.