Es lag schon länger in der Luft, doch jetzt scheint es endlich konkreter zu werden – Das Kindergeld soll 2025 tatsächlich erhöht werden. Nachdem Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor Kurzem noch sagte, es müsse erst die neue Bestimmung des Existensminimums von Kindern im Herbst abgewartet werden, steht nun der Bundeshaushalt für 2025. Und das zeigt:
Eltern dürfen ab 2025 mit mehr Kindergeld rechnen
Pro Kind soll es mehreren Medienberichten zufolge im kommenden Jahr nämlich 255 Euro Kindergeld geben. Damit steigt das bisherige Kindergeld also um 5 Euro pro Monat – in der Tat kein Meilenstein, aber immerhin. Zudem soll auch der Kinderzuschlag um 5 Euro und damit auf insgesamt 25 Euro ansteigen. Ab 2026 sollen dann beide Beträge ersten Informationen zufolge gesetzlich geregelt zeitgleich ansteigen.
In Anbetracht der Tatsache, dass es ursprünglich mal hieß, dass Eltern sich ab Januar 2025 auf bis zu 636 Euro monatlich im Rahmen der Grundsicherung freuen könnten, ist die geplante Kindergeld-Erhöhung aber ein ziemlicher Witz.
Immerhin: Gleichzeitig soll auch der Kinderfreibetrag angehoben werden
Noch in 2024 soll er um 228 Euro auf 9540 Euro steigen. In 2025 dann sogar um weitere 60 Euro, sodass er dann bei 9600 Euro liegt. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen, sodass sie weniger Steuern zahlen müssen. Das Kindergeld ist ebenfalls steuerfrei, weshalb Eltern (abhängig vom Einkommen) nur von einer der beiden Steuerentlastungen profitieren können.
Was Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Steuererklärung bedeuten und wie ihr am meisten von der Steuerentlastung für Eltern profitieren könnt, haben wir übrigens hier genau erklärt!
Und was ist nun mit der Kindergrundsicherung?
Tja, gute Frage. Sollte sie doch eigentlich mal zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Tatsächlich scheint sie mit der nun geplanten Kindergelderhöhung vorerst einmal vom Tisch – zumindest wird es immer unwahrscheinlicher, dass sie in naher Zukunft in Kraft tritt. Seit Monaten steckt der Gesetzesentwurf im Bundestag fest und die Ampelregierung streitet über ihre Einführung. Zuletzt ging es dabei um die zusätzlich zu schaffenden Stellen für die praktische Umsetzung des Gesetzes und die damit einhergehende Bürokratie.
Trotzdem besteht noch Hoffnung, denn völlig begraben ist die Kindergrundsicherung aktuell noch nicht.
Dafür spricht auch, dass nach wie vor davon die Rede ist, dass der erhöhte Kinderzuschlag solange gilt, bis die Kindergrundsicherung eingeführt wurde. Dies wird aber sicherlich noch einige Monate dauern – wenn sie denn dann wirklich kommt.
Erst vor Kurzem wurde übrigens eine weitere Erleichterung für den Antrag des Kindergeldes verkündet. Demnach erhalten Neu-Eltern nun automatisch nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben per Post und müssen nicht mehr selber proaktiv auf die Familienkasse zugehen. Über einen QR-Code im Brief kommen sie direkt zum Antrag auf Kindergeld.
Wie schade, dass es bei euch nicht funktioniert hat. In der Tat ist die Einrichtung beim ersten Mal etwas umständlich, aber sobald man es einmal durchlaufen hat, ist es schon praktisch. Dann kann man nämlich auch alle Bescheide online abrufen.
Wir haben den QR Code für den Kindergeldantrag zwar bekommen, man braucht aber für den digitalen Antrag einen Zugang zu Bund ID (und dafür einen digitalen Personalausweis oder ein Elster Zertifikat). Hat bei uns beides nicht funktioniert also haben wir den Antrag Oldscool per Hand ausgefüllt…