Es kommt wenig überraschend: Nachdem die Corona-Werte sich wochenlang überschlagen haben und die Infektionen täglich neue Höchstwerte erreichen, haben sich die geschäftsführende Bundeskanzlerin und die Länderchefs erneut zu einem Corona-Gipfel zusammengesetzt. Die Ergebnisse wurden direkt im Anschluss in einer Pressekonferenz verkündet.
Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen
Noch im Sommer haben wir gehofft, dass wir das Schlimmste hinter uns haben, aber nun kommen doch wieder neue Maßnahmen auf uns zu. So unangenehm wie wir das auch finden: Die sich füllenden Intensivstationen zeigen, dass es nötig ist. Zunächst wurde deswegen heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet.
Tritt das Gesetz in Kraft, läuft die Corona-Notlage am 25. November aus, auf der bisher die Maßnahmen beruhen. An ihre Stelle tritt ein Katalog von Maßnahmen, der sich von der bisherigen Rechtslage vor allem darin unterscheidet, dass die Bundesländer keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen können.
Diese Maßnahmen kommen jetzt
Am heutigen Donnerstag gegen 18.20 Uhr verkündetet Angela Merkel live die neuen Beschlüsse. Gemeinsam mit den 16 Länderchefs hatte sie sich zuvor seit dem frühen Nachmittag beraten. „Wir brauchen einen schnellen Stopp”, leitete die Kanzlerin die neuen Beschlüsse ein.
Weiter erklärt sie: Künftig entscheidet die Hospitalisierungsinzidenz über die Maßnahmen. Diese werde in Schwellenwerte 3, 6 und 9 unterteilt. Ab dem Schwellenwert 3 trete flächendeckend die 2G-Regel in Kraft, ab dem Schwellenwert 6 werde nach der 2G+-Regel gehandelt, dann müssen Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorweisen.
2G und 2G+ bei Veranstaltungen und in der Gastronomie
Die Länder werden den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene beschränken.
Es gilt also für die genannten Bereiche die 2G-Regel. Bei weiterhin steigenden Inzidenzen solle dies dann auf 2G+ erweitert werden, das heißt, dass auch Geimpfte und Genese sich testen lassen müssen.
Impfpflicht in der Pflege
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es eine Impfpflicht in Heil- und Pflegeberufen sowie bei Mitarbeitern von Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen geben soll.
3G-Regel am Arbeitsplatz
Bund und Länder haben eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. Arbeitnehmer müssen also getestet, geimpft oder genesen sein, wenn sie am Arbeitsplatz erscheinen.
3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln
In Bus, Bahn und Tram soll neben der Maskenpflicht nun auch eine 3G-Regel eingeführt werden. Im Klartext bedeutet das: Wer die Öffis in Zukunft nutzen möchte, der muss geimpft, genesen oder getestet sein. Der Bund will entsprechende Kontrollen organisieren und finanzieren.
Teil-Lockdown möglich
Dort, wo das Infektionsgeschehen besonders hoch ist und die Belastung des Gesundheitssystems steigt, sind die Länder angehalten, verschärfte Maßnahme zu ergreifen. Ein Teil-Lockdown für solche Hotspots ist also wahrscheinlich.
Boni für Pfleger
Um die Leistung von Pflegefachkräften zu honorieren, soll ein Pflegeboni ausgezahlt werden.
Abschließend betont Angela Merkel, dass wir „in einer sehr ernsten Situation” sind. Sie appelliert an alle Bürger, sich dessen bewusst zu werden.