Seit dem 20. April gelten in vielen Bundesländern bereits die ersten Lockerungen, die letzte Woche von Bund und Ländern festgelegt wurden. Dabei sind die Grundsätze ähnlich: kleine und mittlere Geschäfte dürfen ab heute öffnen, Kitas bleiben geschlossen. Dennoch gehen die Bundesländer oft ihren eigenen Weg und passen diese Grundsätze an, wie beispielsweise die Maskenpflicht.
Nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern: Ein Bundesland nach dem anderen führt die Maskenpflicht ein
Eine Maskenpflicht wird es nicht geben, aber es werde dringend empfohlen, eine Maske beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu tragen – so hieß es letzte Woche in der Pressekonferenz. Drei Bundesländern war das von Anfang an zu wenig. In Sachsen muss bereits seit dem 20. April ein Mund-Nasen-Schutz oder auch ein Schal vor Mund und Nase getragen werden, und zwar beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies ab dem 27. April für den öffentlichen Nahverkehr.
Danach zog auch Bayern nach, obwohl das bayerische Landeskabinett letzte Woche noch verständigte, dass es keine generelle Maskenpflicht, sondern lediglich ein Gebot geben soll. „Appelle allein werden wahrscheinlich nicht die notwendige Sicherung sein”, begründete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Entscheidung, nun doch eine Maskenpflicht einzuführen.
Die Maskenpflicht wird in Bayern ab kommender Woche gelten, also ab dem 27. April. Einzuhalten ist sie beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr.
Anschließend haben sich auch fünf weitere Bundesländer der Maskenpflicht angeschlossen. Thüringen führt diese ab dem 24. April in Einzelhandel und Nahverkehr ein, Baden-Württemberg ab dem 27. April, Sachsen-Anhalt ab dem 23. April und Schleswig-Holstein ab dem 29. April. Auch Hessen und Berlin folgten.
Am 22. April kamen dann noch Niedersachsen sowie Brandenburg mit eigenen Regelungen hinzu, kurz darauf auch Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und als Schlusslicht Bremen.
In Hamburg gilt die Maskenpflicht ab dem 27. April, allerdings erst für Kinder ab 3 Jahren. Hier richte man sich an die fachlichen Empfehlungen von Experten, wie Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher bekannt gab. Somit gilt die Maskenpflicht mittlerweile in acht Bundesländern.
Maskenpflicht und nun? Einfache Anleitungen zum Selbermachen
Ein Mundschutz ist in erster Linie nicht dazu da, um sich selbst zu schützen, aber es schützt andere vor dir, solltest du selbst mit dem Coronavirus infiziert sein und es nicht wissen. Und wenn sich nun möglichst viele Menschen daran halten und einen Mundschutz tragen, ist man selbst auch gleich viel besser geschützt.
Man muss nicht eine Stange Geld ausgeben, um an einen derzeit knapp verfügbaren Mundschutz zu kommen. Wir haben ein paar Möglichkeiten für dich, um dir und deinen Liebsten eine Maske selbst zu machen oder zu besorgen:
1. Schnelle Behelfsmaske ohne Nähen
Für diese Anleitung brauchst du nicht mal eine Nähmaschine. Du kannst sie aus Küchenpapier oder aus Stoff anfertigen. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
2. Behelfsmaske selber nähen
Für all die Hobbynäher und Nähmaschinenbesitzer da draußen gibt es natürlich auch etliche Varianten, sich eine solche Behelfsmaske selbst zu nähen. Eine davon haben wir Schritt für Schritt aufgeschrieben, hier liest du wie es geht.
Natürlich ist überall immer Spielraum, um etwas Auszuprobieren oder die Anleitung abzuwandeln. Die Maske kann zum Schnüren sein, oder doch mit Gummibändern, aus buntem oder einfarbigen Stoff, mit Falten oder ohne. Natürlich tut es auch ein Schal, wenn man keine Maske basteln möchte.
Wichtig ist dabei nur: Der Stoff sollte atmungsaktiv sein und kochfest, so dass er bei 90 Grad in die Waschmaschine oder aber fünf Minuten im Topf ausgekocht werden kann. Denn der Mundschutz sollte am besten nach jeder Benutzung oder aber zumindest einmal am Tag gereinigt werden!
Alternativ kann man sich auch einfach mal in der Familie oder Nachbarschaft umhören, ob jemand eine übrig hat. Viele Menschen nähen zur Zeit mehr Masken, als sie selbst brauchen, um sie weiterzugeben.
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