Während der Schwangerschaft hattest du geplant, nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten zu gehen.
Doch nun ist dein Baby da und alles ist irgendwie anders.
Durch die Zeit mit deinem kleinen Schatz ist die Arbeit in weite Ferne gerückt und du möchtest eure kostbare Zweisamkeit noch nicht gegen den Arbeitsalltag eintauschen.
Vielleicht denkst du, dein Kind ist einfach noch nicht so weit, in die Fremdbetreuung zu gehen. Vielleicht bist du auch einfach nicht so weit und möchtest noch ein Jahr Elternzeit dranhängen.
Doch wie genau geht das? Ist das einfach so möglich? Auf was musst du nun achten?
Wir haben dir die wichtigsten Infos zum Thema Elternzeitverlängerung zusammengestellt. Das sind deine Möglichkeiten:
Verlängerung bei einem Jahr Elternzeit
Wenn du ein Jahr Elternzeit genommen hast, brauchst du grundsätzlich das Einverständnis deines Arbeitgebers, um sie zu verlängern.
Hier ist es ratsam, möglichst früh das persönliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu suchen und deine Beweggründe überzeugend zu schildern. So lässt sich meist eine Lösung finden, die sowohl für dich als auch deinen Arbeitgeber passt.
Den Antrag musst du dennoch schriftlich stellen. Infos dazu findest du weiter unten.
Es gibt nur einen Ausnahmefall, bei dem du die Verlängerung der Elternzeit verlangen darfst, ohne eine Zustimmung zu erfragen. Nämlich dann, wenn geplant war, dass dein Partner nach dir in Elternzeit geht und die Betreuung des Kindes übernimmt, dies unvorhergesehen aber doch nicht kann, beispielsweise wegen eines längeren Krankenhausaufenthalts oder wenn ihr euch in der Zwischenzeit getrennt habt.
Verlängerung bei zwei Jahren Elternzeit
Hast du gleich zu Beginn zwei Jahre Elternzeit beantragt und möchtest diese um ein weiteres, drittes Jahr verlängern, hast du es wesentlich leichter. Denn dies kannst du mit einem einfachen, schriftlichen Antrag tun. Die Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du in diesem Fall nicht.
Ist es also schlauer, gleich zwei Jahre Elternzeit zu beantragen? Wenn du deinen Antrag auf Elternzeit noch vor dir hast und nicht absolut sicher bist, dass du nach einem Jahr wieder arbeiten gehen möchtest, dann ist das sicher der entspanntere Weg.
Es ist zudem nämlich fast einfacher, die Elternzeit zu verkürzen, wenn sich zwei Jahre doch als zu lang erweisen. Das kannst du in den folgenden Fällen tun:
1. Wenn du während der Elternzeit wieder schwanger wirst, kannst du sie für den Mutterschutz unterbrechen. Die nicht verbrauchte Elternzeit kannst du unter bestimmten Umständen später hinten anhängen. Außerdem sicherst du dir so während des Mutterschutzes den Arbeitgeberzuschuss, der anhand deines Nettolohns während der letzten drei Monate vor deinem ersten Mutterschutz berechnet wird.
2. Wenn du während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommst, können du oder auch dein Partner die „alte“ Elternzeit ebenfalls unterbrechen. Der Arbeitgeber kann dagegen nur Einspruch erheben, wenn er dringende betriebliche Gründe hat und diese schriftlich innerhalb von vier Wochen mitteilt.
3. Wenn deine wirtschaftliche Existenz bedroht ist, ist eine Verkürzung der Elternzeit ebenfalls möglich. Auch hier kann der Arbeitgeber nur widersprechen, indem er schriftlich innerhalb von vier Wochen dringende betriebliche Gründe aufführen kann.
So stellst du den Antrag
Jede Verlängerung oder Verkürzung musst du schriftlich beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben, aus dem
- deine Adresse,
- die Adresse deines Arbeitgebers
- dein Anliegen mit Begründung sowie
- der gewünschte Beginn und das Ende der Verlängerung
hervorgehen.
Der Antrag muss dem Arbeitgeber zudem mindestens sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit vorliegen.
Du solltest dir den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein.
Weitere Fragen zum Themen zu Elterngeld oder Elternzeit beantwortet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übrigens in einem ausführlichen und verständlichen Infoblatt, das du hier findest.