Bei einem Einbruch hat ein Dieb kinderpornografisches Material beim Nachbarn gefunden. Als er dann später selbst festgenommen wurde, zeigte er den Bestohlenen deswegen an. Der muss nun eine saftige Strafe bezahlen, während der Einbrecher glimpflicher davon kommt.
Unerwartet entdeckte ein Einbrecher kinderpornographisches Material in einer Wohnung in Hennef. Er war auf der Suche nach Diebesgut in eine Wohnung im dem Mehrfamilienhaus, in dem er selbst lebte, eingestiegen. Als die Polizei den Dieb schließlich stellen konnte, zeigte dieser seinen Nachbarn wegen des Besitzes von Kinderpornografie an. Der Wohnungsinhaber ist ein 41-jähriger Mann aus Hennef, der sich daraufhin wegen des Besitzes von 16.000 kinderpornografischen Bilddateien vor dem Bonner Landgericht verantworten musste.
Durch Anzeige des Einbrechers erhält der Wohnungsinhaber eine Haftstrafe
Inzwischen wurde der Mann wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt, wie die Ruhr Nachrichten berichten. Der Einbrecher kam vergleichsweise glimpflich davon: Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro.
Der Mann war bei seinem Nachbarn im gemeinsam bewohnten Mietshaus eingestiegen und hatte ein Fahrrad sowie 150 D-Mark mitgenommen, die er bei der Bundesbank in Euro umtauschte. Von den kinderpornographischen Dateien ließ er wohlweislich die Finger. Nach seiner Festnahme erinnerte er sich aber offenbar an den schrecklichen Fund und erstattete Anzeige gegen seinen Nachbarn. Um sein Gewissen zu erleichtern, um von sich abzulenken oder weil Kinderpornografie nochmal eine ganz andere Hausnummer ist als Einbruch?
Egal, denn tatsächlich konnte die Polizei das belastende Material beim Nachbarn sichern.
Nachbarn hätte ihm Kinderpornografie untergeschoben
Doch der Wohnungsinhaber stritt zunächst ab, dass es sich um seine Bilddateien handelte. Er behauptete, dass Nachbarn ihn das Material untergeschoben hätten. Diese seien ebenfalls in seine Wohnung eingestiegen und hätten das Material auf seine Festplatte gespielt. Das Gericht hielt das für wenig glaubwürdig und sollte damit richtig liegen: In der Berufung räumte der Mann schließlich ein, dass er sich die kinderpornographischen Bilddateien selbst beschafft hatte.
Letztendlich ist es also einem Einbrecher zu verdanken, dass ein Besitzer von Kinderpornographie vor dem Gericht angeklagt und von diesem verurteilt werden konnte.