Düsseldorfer Tabelle: Was sie bedeutet & wie viel Kindesunterhalt dir zusteht

Die steigenden Trennungs- und Scheidungsraten zeigen, dass viele Beziehungen leider früher oder später in die Brüche gehen – und die Kinder oft zwischen den Elternteilen stehen. Damit wenigstens der Kindesunterhalt nicht zwischen die Fronten gerät, gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Wir erklären dir, was sich dahinter verbirgt und wie viel Kindesunterhalt dir als Alleinerziehenden zusteht!

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweite Leitlinie, die vorgibt, wie viel Kindesunterhalt einem Elternteil nach einer Trennung mit Kind zusteht. Sie wird vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (daher der Name) veröffentlicht und regelmäßig zum Jahresbeginn aktualisiert (zuletzt zum 1. Januar 2024).

Grundsätzlich sind Eltern dazu verpflichtet, gemeinsam für den Lebensunterhalt ihres Kindes zu sorgen, solange es noch minderjährig ist oder sich noch in einer Berufsausbildung befindet. Lebt ihr als Paar zusammen, tragt ihr in der Regel die Kosten für euer Kind automatisch zusammen.Trennt ihr euch aber, lebt das Kind vermutlich die meiste Zeit (mehr als die Hälfte des Monats) bei einem von euch.

In dem Fall ist der andere Elternteil dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Denn der, bei dem das Kind wohnt, zahlt schließlich schon die Kosten für z.B. Miete, Lebensmittel oder Taschengeld. Damit es im Trennungs- oder Scheidungsfall nicht zu Streit kommt, gibt es also die Düsseldorfer Tabelle, die festlegt, wie viel Unterhalt ein Ex-Partner jeweils zahlen muss.

ACHTUNG: DIE DÜSSELDORFER TABELLE IST NUR EINE RICHTLINIE!

Wichtig zu wissen: Die Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich nur eine Empfehlung zur Höhe des Unterhalts. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich aus ihr aber nicht. Allerdings orientieren sich so gut wie alle Oberlandesgerichte an der Tabelle, wenn der Unterhalt gerichtlich geregelt wird. Denn an der Erstellung sind sowohl alle Oberlandesgerichte als auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. beteiligt.

So ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut

Nachdem die Düsseldorfer Tabelle erstmalig 1962 veröffentlich wurde, liefert sie seitdem eine gute Richtlinie für beide Seiten, wenn es nach einer Trennung um die Bestimmung des Kindesunterhalts geht. Dabei orientiert sich die Tabelle in erster Linie am Alter des Kindes sowie dem Einkommen des Unterhaltpflichtigen. Das ist derjenige, bei dem das Kind gar nicht oder weniger als die Hälfte der Zeit lebt.

Grundsätzlich kann man sagen: Je älter das Kind ist, desto mehr Unterhalt steht ihm zu. Und je höher das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, desto mehr muss gezahlt werden.

Die Tabelle teilt sich demnach vor allem in 15 Gehaltsklassen und jeweils 4 Altersstufen des Kindes ein. In der allerersten Zeile (also in der niedrigsten Gehaltsklasse) steht für jede Altersgruppe der sogenannte Mindestunterhalt. Das ist der festgelegte Betrag, der notwendig ist, um das absolute Existenzminimum eines Kindes sicherzustellen. Für das Jahr 2024 liegen die Mindestunterhaltssätze jeweils bei 480€ für Kinder bis 5 Jahre, 551€ für Kinder zwischen 6 und 11, 645€ für Kinder zwischen 12 und 17 und 689€ für Kinder über 18 Jahren.

Düsseldorfer Tabelle – So hoch ist der Kindesunterhalt 2024

So sieht die Düsseldorfer Tabelle in der Gesamtansicht aus.

So sieht die Düsseldorfer Tabelle in der Gesamtansicht aus. Foto: Echte Mamas.

Zahlbetrag, Selbstbedarf & Bedarfskontrollbetrag – Was ist das?

Zugegeben, in der Düsseldorfer Tabelle schwirren noch ein paar mehr Begriffe herum, die es zu erklären gilt.

Der Zahlbetrag:

Wichtig zu wissen ist, dass das Kindergeld (aktuell 250€) auf den Unterhalt angerechnet wird, da es beiden Elternteilen zur Hälfte zusteht. Deshalb handelt es sich bei den Unterhaltsempfehlungen der Düsseldorfer Tabelle nicht direkt um die Summe, die du von deinem Ex-Partner bekommst. Tatsächlich ausgezahlt bekommst du den Zahlbetrag, also die Summe, die übrig bleibt, wenn das Kindergeld zur Hälfte von der Unterhaltsempfehlung abgezogen wird.

Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld ab 18 in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. Für minderjährige Kinder wird hingegen nur die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt. Das erklärt, warum bei den volljährigen Kindern in den unteren Gehaltsklassen der Zahlbetrag niedriger ist als bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren.

Der Bedarfskontrollbetrag:

Der Bedarfskontrollbetrag soll sicherstellen, dass die Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigem und dem Empfänger fair bleibt. Das heißt, derjenige, der verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, soll am Ende nicht finanziell schlechter dastehen, als der Elternteil, der das Geld bekommt.

Konkret bedeutet das, dass darauf geachtet wird, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Unterhaltsempfehlung nicht niedriger sein darf, als der Bedarfskontrollbetrag. Ist das der Fall, z.B. weil es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, wird der Unterhalt stattdessen nach der nächstniedrigen Stufe berechnet.

Der Selbstbedarf bzw. Eigenbehalt:

Der sogenannte Eigenbehalt oder auch Selbstbedarf bildet sozusagen das Existenzminimum des jeweils Unterhaltspflichtigen ab. Dieser wird unabhängig vom Einkommen berechnet und bemisst sich daran, welche Art des Unterhalts fällig ist (z.B. ob für voll- oder minderjährige Kinder). So soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltspflichtige selber über genügend Geld für sein Leben verfügt.

Für das Jahr 2024 wurde dieser Minimalbetrag für Erwerbstätige auf 1.450€ und für Nichterwerbstätige auf 1.200€ pro Monat festgelegt. 

Was zählt alles als Einkommen?

Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts bemisst sich neben dem Kindesalter an der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und seiner individuellen Lebenssituation. Gesetzlich genau definiert ist deshalb nicht, welche Einkünfte genau für die Berechnung hinzugezogen werden. In der Regel werden aber diese steuerpflichtigen Einkünfte dabei berücksichtigt:

  • sämtliches Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit, egal ob selbstständig oder angestellt
  • Arbeitslosen- oder Bürgergeld sowie sämtliche Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Kurzarbeitergeld oder Bafög
  • sämtliche Rentenzahlungen
  • Einkünfte durch Vermietung, Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft
  • vermögenswerte Vorteile, wie z.B. das Wohnen in einer günstigeren Unternehmenswohnung oder ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf
  • Kapitaleinkünfte und -Vermögen, z.B. Zinsen aus Sparbüchern oder Dividenden

Wichtig: Du hast Anspruch auf die Einkommens-Auskunft!

Um deinen Unterhaltsanspruch für ein Kind von deinem Ex-Partner  geltend zu machen, musst du die Höhe seines Einkommens kennen. Lass dich hier nicht abwimmeln, falls er das nicht offenlegen will. Du hast gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein Ex seine Einkommensverhältnisse offen legt und er ist dazu verpflichtet seine Einkünfte zu belegen. Danach darfst du alle zwei Jahre erneut anfragen, um eventuelle Änderungen an seinen Verhältnissen berücksichtigen zu können.

Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Download

Puh, ganz schön viele Zahlen auf einmal. Deshalb kannst du dir hier die Düsseldorfer Tabelle 2024 als PDF herunterladen und in Ruhe anschauen oder bei Bedarf ausdrucken. 

Jana Krest

Obwohl ich ein absolutes Landkind aus der Eifel bin, lebe ich schon seit einigen Jahren glücklich in Hamburg. Hier habe ich nach meinem Bachelor in Medien- und Kommunikationswissenschaften und Soziologie auch noch meinen Master in Journalistik und Kommunikationswissenschaften gemacht. Während meines Studiums kümmerte ich mich frühmorgens, wenn die meisten noch schliefen, bei der Deutschen Presse-Agentur darum, dass die nächtlichen Ereignisse aus ganz Norddeutschland in die Nachrichten kamen. Und ich hatte jahrelang noch den für mich besten Nebenjob der Welt: Die süßen Kinder von anderen betreuen. Nachdem ich Echte Mamas zunächst als Praktikantin kennenlernen durfte, schreibe ich nun als Redakteurin über alles, was Mamas beschäftigt: Von praktischen Ratgeber-Texten über aktuelle Trends bis hin zu wichtigen Recht- und Finanzthemen.

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