Das Bundeskabinett hat jetzt einige Änderungen für das Elterngeld beschlossen. Davon profitieren sollen besonders Frühchen-Eltern und Mamas und Papas, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Für eine Gruppe bedeutet die Elterngeld-Reform allerdings auch, dass sie in Zukunft kein Elterngeld bekommt.
„Frühchenmonat“ soll Eltern mehr Zeit verschaffen
Im Februar hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey angekündigt, die Regelungen zum Elterngeld zu überarbeiten. Jetzt hat das Bundeskabinett die Elterngeld-Reform abgesegnet.
Für Eltern, deren Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, bedeutet dass, dass sie einen Monat länger Elterngeld bekommen. Der so genannte „Frühchenmonat“ soll dafür sorgen, dass die Eltern in der sowieso schon angespannten Situation nicht auch noch unter Zeitdruck stehen.
Aber reicht ein Monat dafür wirklich aus? Nein, findet Grigorios Aggelidis, der familienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Seiner Meinung nach müssten die Zahlungen für Frühcheneltern um den Zeitraum verlängert werden, den das Baby zu früh kommt. Wird das Kind also sechs Wochen vor ET geboren, sollten die Eltern auch sechs Wochen länger Elterngeld bekommen.
Betroffen von der neuen Regelung sind die Eltern von rund 17.000 Babys, die in Deutschland jährlich zu früh auf die Welt kommen.
Ab diesem Einkommen gibt’s kein Elterngeld mehr
Während die Elterngeld-Reform die Eltern von Frühchen entlasten soll, müssen andere Familien in Zukunft komplett auf das Elterngeld verzichten. Denn die Einkommensgrenze sinkt von bisher 500.000 € auf zukünftig 300.000 € pro Jahr. Das heißt, Eltern, die zusammen mehr als 300.000 € jährlich verdienen, haben durch die neue Regelung keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld. Betroffen sind davon etwa 0,4 Prozent aller Eltern, die mit der aktuellen Regelung Elterngeld bekommen hätten. Die Begründung für die Änderung klingt allerdings einleuchtend: Mit diesem Einkommen sei „die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich.“
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende ändert sich nämlich nicht. Sie liegt weiterhin bei 250.000 € pro Jahr.
Eltern dürfen mehr dazuverdienen
Eine gute Nachricht gibt es auch für alle Eltern, die während der Elternzeit zusätzlich in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen in Zukunft 32 Stunden pro Woche arbeiten und behalten trotzdem ihren Anspruch auf das Elterngeld. Dadurch soll es den Eltern ermöglicht werden, zum Beispiel vier Tage die Woche zu arbeiten. Und auch der „Partnerschaftsbonus“ soll in Zukunft flexibler werden, damit sich mehr Papas an der Betreuung der Kinder beteiligen.
Gelten soll die neue Regelung ab 2021. Jetzt müssen nur noch Bundesrat und Bundestag zustimmen.
Zwei Millionen Eltern beziehen aktuell Elterngeld
Das Elterngeld ist laut Franziska Giffey die „bekannteste und beliebteste Familienleistung in Deutschland. Mehr als sieben Milliarden Euro zahlt der Staat aktuell pro Jahr an rund zwei Millionen Familien. Die Höhe errechnet sich aus dem Netto-Einkommen der Eltern. Dabei liegt der Mindestsatz bei 300 € pro Monat, maximal gibt es 1.800 € Elterngeld pro Monat.
Wie findet ihr denn die neue Regelung? Seid ihr vielleicht selbst davon betroffen? Erzählt doch mal!