Elterngeld und Minijob ist eine lohnenswerte Kombi, zumindest dann, wenn du ein paar Punkte berücksichtigst. Viele Eltern wissen gar nicht, dass sie von einer geringfügigen Beschäftigung während der Elternzeit profitieren könnten. Wir geben dir Tipps und verraten, was du beachten solltest!
1. Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit einem Minijob könntest du die Haushaltskasse aufbessern und bleibst im Berufsleben.
- Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von den vorangegangenen Einkünften ab.
- Elterngeld und Minijob-Einkünfte werden verrechnet.
- Der eigentliche Arbeitgeber muss mit dem Minijob einverstanden sein.
2. Elterngeld und Minijob: Das sind die Vorteile
Es ist geschafft, du hältst endlich dein Baby in den Armen! Nichts könnte dich gerade glücklicher machen, als für dein Kind da zu sein. Damit bist du nicht alleine: Viele Eltern wünschen sich, die ersten Monate ihres Baby intensiv zu begleiten.
Dafür gibt es in Deutschland zum Glück Elterngeld, das einen Teil des Verdienstausfalls kompensiert. Aber was ist, wenn du doch einfach nicht wohl damit fühlst, deinen Beruf komplett aufzugeben oder aber das Elterngeld für eure Kosten nicht ausreicht?
Wenn du dir vorstellen kannst, während deiner Elternzeit einer geringfügigen Beschäftigung, also einem Minijob, nachzugehen, könnte das euer Einkommen verbessern. Ein weiterer Vorteil: Du musst deinen Job nicht vollständig auf Eis legen, kannst aber trotzdem Elterngeld beziehen.
Die Kombi Elterngeld und Minijob ist vielleicht genau die Lösung, nach der ihr gesucht habt.
3. Was sind die Bedingungen für Elterngeld?
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die du bekommst, wenn du in Elternzeit gehst. Das ist in Deutschland sogar gesetzlich geregelt. Selbstverständlich gibt es Elterngeld auch dann, wenn du ein Kind adoptiert hast – vorausgesetzt, dass ihr die anderen Bedingungen erfüllt.
Was viele nicht wissen: Auch Elterngeld für Selbstständige ist möglich. Alle Besonderheiten zum Thema Elterngeld für Selbstständige verraten wir dir HIER >>>
Konkrete Voraussetzungen für Elterngeld
- Du betreust dein Kind selbst
- Du lebst gemeinsam mit deinem Kind in einem Haushalt
- Dieser Haushalt befindet sich in Deutschland
- Du arbeitest gar nicht, bzw. nicht mehr als 32 Stunden/Woche
4. Elterngeld und Minijob: Wie viel Geld bekomme ich?
Um die Frage zu beantworten, wie viel Geld du bei Elterngeld und Minijob monatlich zur Verfügung hättest, musst du natürlich zuerst wissen, wie viel Elterngeld du bekommen würdest. Logisch, oder?
Anspruch auf Elterngeld berechnen
Doch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es hängt nämlich davon ab, wie hoch dein Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt deines Kindes war. Der Betrag liegt irgendwo zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Selbst wenn du bisher kein Einkommen hattest, steht dir der Mindestbetrag von 300 Euro zu. Aufschläge gibt’s bei Zwillingen und Geschwisterkindern.
Wie hoch das Elterngeld genau ist, dass du zu erwarten hast, kannst du dir mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausrechnen.
5. Wie wird Elterngeld und Minijob verrechnet?
Kommt es für dich oder deinen Partner infrage, während der Elternzeit einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Dann solltet ihr diese Möglichkeit dringend prüfen, denn das kann sich finanziell lohnen.
Welche Beschäftigung gilt als Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du bis zu 450 Euro pro Monat verdienen kannst. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt.
Bei einem Minijob bist du übrigens genauso gut abgesichert, wie jemand der Vollzeit arbeitet. Du hast Anspruch auf Urlaub und auf Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall.
Minijob und Elterngeld: So beeinflussen sie sich
Wenn du dich entscheidest einen Minijob auszuüben, während du Elterngeld beziehst, werden deine Einkünfte für das Elterngeld berücksichtigt.
Konkret bedeutet das: Wenn du mit deinem Job und dem Elterngeld mehr als 300 Euro monatlich ausgezahlt bekommst, hat die Nebenbeschäftigung einen Einfluss auf die finanzielle Unterstützung.
6. Minijob und Elterngeld: Darum kann es sich auszahlen
Eines ist also sicher: Du kannst mit einem Minijob die Haushaltskasse aufbessern, das solltest aber du für deinen individuellen Fall prüfen. Liegt das Elterngeld über dem Mindestsatz von 300 Euro, dann wird der Verdienst aus dem Minijob addiert und das Elterngeld entsprechend gekürzt.
Außerdem gut zu wissen: Für dein Einkommen aus dem Mini-Job musst du normalerweise keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlen. Daher werden auch bei der Berechnung deines Elterngelds keine Steuern oder Sozialabgaben abgezogen.
Auch zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss.
7. Elterngeld und Minijob bei Mutterschutz: Wann kann ich mit der geringfügigen Beschäftigung loslegen?
Vielleicht bist du jetzt total begeistert von der Idee, Elterngeld und Minijob zu kombinieren. Doch bevor du dich nach einem geeigneten Minijob umschaust, solltest du dir Gedanken zum richtigen Timing machen. Wie das gemeint ist? Wir erklären es dir!
Bestimmt hast du schon vom Mutterschutz gehört, vielleicht bist du sogar gerade in Mutterschutz. Dann ahnst du womöglich gerade, worauf wir hinauswollen. Zum Mutterschutz gehört nämlich auch das Beschäftigungsverbot. Für Minijoberinnen gilt: Während der letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin wird nicht gearbeitet, auch nicht in den acht Wochen nach der Geburt.
8. Bevor du einen Minijob in Elternzeit beginnst: Daran solltest du denken
Zwei Dinge solltest du auf keinen Fall vergessen, wenn du gerade Elterngeld beziehst und einen Minijob anfangen möchtest.
- Wahrscheinlich steckst du gerade noch in einem Arbeitsvertrag, an den du gebunden bist. Das bedeutet für dich, dass du die Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst, bevor du eine geringfügige Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen beginnst. Dein Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Wenn er diese Frist verpasst, ist Widerspruch zwecklos.
- Du musst deiner Elterngeldstelle mitteilen, dass du eine geringfügige Beschäftigung beginnst. Eventuell wird dann dein Elterngeld neu berechnet.
9. Noch mehr Wissenswertes zu Elterngeld und Minijob
Möglicherweise hat du gerade festgestellt, dass du dir nicht vorstellen kannst, in der Elternzeit zu arbeiten. Wenn du zum zweiten Mal schwanger bist, gibt es dennoch eine Möglichkeit, dein Elterngeld zu erhöhen. Schau mal unter Elterngeld erhöhen: So klappt’s beim 2. Kind nach.
Aber auch für alle anderen werdenden Mamas und Papas geben wir in „Baby 2022: So könnt ihr jetzt mehr Elterngeld für euch rausholen” wichtige Tipps. Im Beitrag „Hartz IV und trotzdem ein gutes Leben” erfährst du außerdem, was du tun kannst, um mit wenig Geld gut auszukommen.
Du setzt dich gerade intensiv mit dem Themen Elterngeld, Kindergeld und Kinderkrankengeld auseinander? Wir informieren dich zu diesen Themen HIER >>>