Elterngeldreform 2021: Gute Nachrichten für Teilzeit- und Frühchen-Eltern

Zum 1. September 2021 trat die Elterngeldreform in Kraft. Die Veränderungen betreffen vor allem Eltern, die während er Elternzeit in Teilzeit arbeiten und Eltern von Frühchen. Wir fassen hier die wichtigsten Neuerungen zum Elterngeld zusammen.

Das Wichtigste zur aktuellen Elterngeldreform 2021:

  • Die neuen Regeln gelten seit dem 1. September 2021, genau genommen für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden.
  • Heißt: Die alten Regelungen greifen weiterhin bei Eltern von Kindern, die vor diesem Datum zur Welt kamen.
  • Die Änderungen der Elterngeldreform beziehen sich vor allem auf den Partnerschaftsbonus, gelten also für Eltern, die über Teilzeit in Elternzeit gehen.
  • Bisher konnte man während der Elternzeit nur an vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit gehen, nun auch zwei bis vier Monate möglich.
  • Innerhalb dieser zwei bis vier Monate kann man nun auch flexibel wieder aus der Teilzeit aussteigen oder sie kurzfristig verlängern.
  • Bisher lauteten die vorgeschriebenen Wochenstundenzahlen 25 bis 30 Stunden pro Woche, nun sind es 24 bis 32 Stunden.
  • Hielt man sich bisher auch nur einen einzigen Monat nicht an diese vorgegebenen Wochenstunden, konnte man alle Zahlungen sämtlicher Monate für beide Partner verlieren. In Zukunft verliert man nur noch die Zahlungen für den betreffenden Monat, in dem es zu viele Stunden waren.
  • Entlastung durch die Elterngeldreform auch für Frühchen-Eltern: Sie erhalten von nun an bis zu 4 Elterngeldmonate mehr.

Die Elterngeldreform 2021 – worum geht’s genau?

Gehen Eltern, die Vollzeit beschäftigt sind, in Elternzeit, erhalten sie das ganz normale Basis-Elterngeld. Die Höhe ist vom Einkommen abhängig und liegt zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat pro Elternteil.

Genauso haben Eltern aber auch die Möglichkeit, in Teilzeit Elternzeit zu nehmen. Sie bekommen dann das Elterngeld Plus. Dieses ist zwar nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld (150 bis 900 Euro im Monat pro Elternteil), wird dafür aber doppelt so lange gezahlt.

Das Basis-Elterngeld erhalten Vollzeit-Eltern 12 Monate lang, und sie bekommen zwei extra Monate, wenn beide in Elternzeit gehen – macht 14 Monate. Das Elterngeld-Plus erstreckt sich hingegen auf 24 bzw. 26 Monate.

Für Teilzeit-Eltern gibt es dann auch noch den sogenannten Partnerschaftsbonus, der die Bezugszeit ebenfalls verlängert, und zwar auf 36 Monate. Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit Elternzeit nehmen, und das in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes.

Was hat sich für Teilzeit-Eltern beim Partnerschaftsbonus geändert?

Der Partnerschaftsbonus ist durch die am 1. September in Kraft getretene Elterngeldreform flexibler geworden: Früher musste man exakt für 4 Monate in Teilzeit gehen und bekam dann als Partnerschaftsbonus vier weitere Monate bezahlt. Heute können Eltern sich aussuchen, ob sie zwei bis vier Monate in Teilzeit arbeiten wollen. Zudem hat sich die Spanne der Mindestwochenstunden verändert: Waren früher 25 bis 30 Wochenstunden vorgeschrieben, so sind es seit dem 1. September 24 bis 32 Wochenstunden.

Und last but not least: Die Strafen bei einer Abweichung von diesen Wochenstunden sind mit der Elterngeldreform milder geworden.

Vor der Reform reichte es aus, in einem einzigen Monat zu viel oder zu wenig zu arbeiten, um die gesamten Zahlungen für beide Partner über 8 Monate zu verlieren.

Heute werden im Ernstfall nur noch die Zahlungen für den Monat, in dem zu viele oder zu wenige Stunden angefallen sind, gestrichen. Mit der Elterngeldreform sollen die Wochenstunden aber nur noch in Ausnahmefällen nachgeprüft werden – es bleibt also nach wie vor ratsam, die eigenen Stunden zu erfassen.

Diese neue Vorgehensweise bei den Wochenstunden bringt für viele Eltern eine erhebliche Erleichterung mit sich. Schließlich können Abweichungen schnell unverschuldet vorkommen: Zum Beispiel, wenn ein Kind krank geworden ist und ein Elternteil deshalb Kinderkrankentage nehmen musste.

Habt ihr bereits solche Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht?

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Elterngeldreform 2021 bringt auch wichtige Änderungen für Eltern von Frühchen

Eltern von Frühchen waren bisher in Sachen Elternzeit und Elterngeld ziemlich benachteiligt. Der Grund: Die Mutterschutzfrist verlängert sich für Mütter von Frühchen zwar, sie kürzt aber gleichzeitig den Zeitraum ab, in dem ein Anspruch auf Elterngeld besteht.

Normalerweise beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET) und endet 8 Wochen nach der Geburt.

Kommt das Kind noch vor dieser regulären Schutzfrist von 6 Wochen vor dem ET als Frühchen zur Welt, beträgt die Schutzfrist 18 Wochen – also etwas mehr als 4 Monate. Diese werden aufgerundet auf 5 Monate und vom Elternzeitanspruch abgezogen. Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, erhalten Eltern von Frühchen mit der Elterngeldreform 2021 eine bestimmte Anzahl an Zusatzmonaten für die Elternzeit.

Wie viele Zusatzmonate Eltern von Frühchen sie bekommen, hängt davon ab, wann genau das Kind vor dem errechneten Geburtstermin (ET) geboren wurde:

  • 8 Wochen vor dem ET: 2 zusätzliche Basiselterngeld-Monate
  • 12 Wochen vor dem ET: 3 zusätzliche Monate
  • 16 Wochen vor dem ET: 4 zusätzliche Monate

Zudem ist es möglich, diese zusätzlichen Monate in Teilzeit zu gehen und sie in Elterngeld-Plus-Monate umzuwandeln, um insgesamt noch länger Elterngeld zu beziehen.

Kritik an der Elterngeldreform 2021

Die neue Flexibilität beim Elterngeld für Teilzeitarbeitende macht zunächst einen guten Eindruck.

  • Zum Beispiel ermöglichen 24 Stunden pro Woche nun eine 4-Tage-Woche.
  • Außerdem ist es schön, ab jetzt wählen zu können, ob man zwei, drei oder vier Monate in Teilzeit geht.
  • Und dass man innerhalb dieser Zeit die Teilzeit auch wieder beenden oder zum Beispiel spontan von nur zwei auf drei oder vier Monate verlängern kann, hat natürlich auch viele Vorteile.

Aber: Bei der Teilzeit-Regelung arbeiten Eltern ja noch, erhalten also beim Elterngeld Plus anteilig Geld vom Arbeitgeber. Dies zieht nach sich, dass hier in der Praxis sehr viel Kulanz seitens des Arbeitgebers gefordert ist.

Wer für die Elternzeit aus einer Vollzeitbeschäftigung in die Teilzeit wechseln will, ist ohnehin auf Entgegenkommen angewiesen, denn der Arbeitgeber kann den Wunsch aus betrieblichen Gründen ablehnen. Wer zuvor weniger als sechs Monate lang beschäftigt war, hat erst gar keinen Anspruch auf Teilzeit. Ebenso sieht es aus, wenn weniger als 15 Angestellte beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

In der Praxis bleibt somit oft fraglich, wie begeistert Arbeitgeber darauf reagieren, wenn ihre Angestellten die Elternzeit-Teilzeit spontan noch verlängern oder ganz beenden möchten. Zumindest hat der Gesetzgeber nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für so viel Spontanität geschaffen.

Noch ein Aber: Die Elterngeldreform 2021 greift nur bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Das bedeutet, Eltern, die bereits vorher in Elternzeit waren, profitieren von den Neuregelungen leider nicht.

Wie findet ihr die Elterngeldreform 2021?

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Ilona Utzig

Ich bin Rheinländerin, lebe aber seit vielen Jahren im Hamburger Exil. Mit meiner Tochter wage ich gerade spannende Expeditionen ins Teenager-Reich, immer mit ausreichend Humor im Gepäck. Wenn mein Geduldsfaden doch mal reißt, halte ich mich am liebsten in Küstennähe auf, je weiter nördlich, desto besser.

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