Du denkst darüber nach ein Kind zu adoptieren und fragst dich, wie das mit Elternzeit bei einer Adoption funktioniert? Biologische Eltern haben es meistens etwas leichter, an Informationen zu ihren Rechten zu kommen. Vielen ist schon vor der Schwangerschaft klar, dass sie einen Anspruch auf Elternzeit haben und wie sie diese bei ihrem Arbeitgeber anmelden. Doch gibt es auch eine entsprechende Regelung für Adoptiveltern? Die Antwort und alle wichtigen Infos zum Thema findest du hier.
1. Das Wichtigste auf einen Blick
- Genau wie bei leiblichen Eltern haben gilt der Anspruch auf Elternzeit auch bei einer Adoption.
- Ab dem Tag, an dem das Kind bei dir eingezogen ist, kannst du Elternzeit nehmen.
- Den Antrag dafür stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber.
- Einen Anspruch auf Mutterschutz hast du nach einer Adoption allerdings nicht.
2. Haben Adoptiveltern einen Anspruch auf Elterngeld?
Die kurze Antwort: Ja, haben sie! Auch als Adoptiveltern können du oder dein Partner Elternzeit nehmen. Adoptiveltern haben den gleichen Anspruch auf Elternzeit wie biologische Eltern. Das heißt, dass du bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen kannst.
3. Wie kann ich Elternzeit für mein Adoptivkind beantragen?
Genau wie bei leiblichen Kindern muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Diese Anmeldung lässt du dir am besten direkt bestätigen. Eine telefonische oder mündliche Anmeldung ist nicht möglich.
4. Ab wann kann ich die Elternzeit bei einer Adoption nehmen?
Du kannst Elternzeit ab dem Zeitpunkt beantragen, an dem das Kind bei dir eingezogen ist. Die Möglichkeit, Elternzeit einzureichen, endet mit dem achten Geburtstag deines Adoptivkindes. Der Einzug in euren Haushalt wird auf dem Papier mit dem Geburtsdatum eines leiblichen Kindes gleichgesetzt, sodass sich alle Fristen daran orientieren.
5. Können Adoptiveltern in Mutterschutz gehen?
Die Mutterschutzfrist soll werdende Mamas und ihre Babys kurz vor und nach der Geburt schützen. Es geht hier also um einen gesundheitlichen Schutz, um die Risiken durch Schwangerschaft und Geburt aufzufangen. Da es bei der Adoption keine Schwangerschaft gibt, kannst du dir keinen Mutterschutz anrechnen lassen.
Aber: Wer ein neugeborenes Baby adoptiert, hat zwar keinen Anspruch auf Mutterschutz, aber wenn du gesetzlich versichert bist, hast du trotzdem ein Recht auf eine Hebamme, die regelmäßig bei dir und eurem neuen Familienmitglied vorbeischaut. Denn alle gesetzlich versicherten Babys haben diesen Anspruch– unabhängig davon, ob sie adoptiert wurden oder nicht.
6. Kann ich auch bei einer Adoption aus dem Ausland Elternzeit nehmen?
Vielleicht denkst du über eine Adoption im Ausland nach? Dann gelten grundsätzlich die gleichen Regeln für die Elternzeit wie bei einer Inlandsadoption.
Allerdings solltest du eines beachten: Für die Beantragung der Elternzeit ist der Zeitpunkt wichtig, ab dem das Kind bei euch eingezogen ist. Bei einer Auslandsadoption ist dieser aber nicht ganz so einfach zu bestimmen. Deswegen solltest du dich vorab unbedingt informieren, was damit genau gemeint ist.
Das Familienministerium gibt vor, dass der Moment, in dem dir das Kind „überlassen” wurde, ausschlaggebend ist. Aber ob damit der Gerichtstermin gemeint ist oder eure gemeinsame Ankunft im Hotel, kann von Fall zu Fall variieren.
7. Fazit: Das solltest du wissen, wenn du Elternzeit bei Adoption beantragst
Genau wie andere Eltern auch, haben Adoptiveltern also einen Anspruch auf Elternzeit. Diese können sie beantragen, wenn das Kind offiziell in ihrem Haushalt lebt. Das gilt auch für Auslandsadoptionen, allerdings ist bei dieser Form der Adoption der Zeitpunkt, ab dem Elternzeit genommen werden kann, etwas schwerer zu bestimmen.
Wir wünschen Dir alles Gute bei deinem Weg zur eigenen Familie!
Du suchst den Austausch mit anderen Mamas? Dann schau doch einfach mal in unserer geschlossenen Facebook-Gruppe „Wir sind Echte Mamas“ vorbei!