Das ging jetzt (zum Glück!) schnell: Im Juni hat Christine Lambrecht angekündigt, die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern deutlich zu verschärfen. Jetzt hat die Bundesjustizministerin dafür ein Paket mit konkreten Reformen vorgelegt. Sobald Bundestag und Bundesrat darüber beraten haben, können die neuen Gesetze in Kraft treten.
Wut über zu lasche Strafen bei Kindesmissbrauch
In den letzten Wochen gibt es fast täglich neue Horrormeldungen über Kindesmissbrauch, Pädophilenringe oder neue Erkenntnisse im Fall der vermissten Maddie. Ein Punkt dabei, der nicht nur bei uns Eltern für die blanke Wut sorgt: Viele der Täter waren einschlägig vorbestraft, kamen aber mit lachhaften Strafen davon – und schlugen erneut zu. In einem aktuellen Fall hat zum Beispiel in Mann ein 2-jähriges Mädchen vom Spielplatz einfach mitgenommen. Und wurde von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt. Viele andere Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Einer der Gründe für die laschen Strafen ist aktuelle Gesetzgebung. Demnach werden zum Beispiel der Besitz und die Verbreitung von Kindepornografie lediglich als „Vergehen“ bewertet und nicht als das, was sie sind: ein widerliches Verbrechen.
Doch damit ist jetzt Schluss! Denn Justizministerin Christine Lambrecht hat einen Entwurf vorgelegt, und zwar für das
„Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“
Damit will die Ministerin erreichen, dass die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch deutlich angehoben wird. Und auch für den Besitz von Kinderpornografie soll in Zukunft mindestens eine Strafe von einem Jahr Gefängnis verhängt werden – bisher sind es nur drei Monate. „Wer solche Videos besitzt, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern“, so Christine Lambrecht gegenüber BILD. „Dort wird ja nicht geschauspielert, die Vergewaltigungen und widerlichsten sexuellen Übergriffe an Minderjährigen sind real. Die Kinder und ihr Leid sind echt. Das muss sich im Strafmaß widerspiegeln: Solche Untaten sind Verbrechen.“ Deshalb soll die neue Regelung laut der Ministerin auch dann gelten, wenn jemand „nur“ ein einziges Video dieser Art auf seinem Handy habe.
„Minder schwere“ Taten soll es nicht mehr geben
Eine weitere Neuerung, die die Reform vorsieht: Die „minder schweren Taten“ sollen aus dem aktuellen Gesetz gestrichen werden, wenn es um Kindesmissbrauch geht. Und auch der Begriff „Missbrauch“ an sich steht in der Kritik. Denn wie Lambrecht treffend sagt, gehe es um „brutale sexualisierte Gewalttaten von Erwachsenen an Kindern“. Und die soll im neuen Gesetz auch so beim Namen genannt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch die neuen Gesetze soll es in Zukunft einfacher sein, mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft zu nehmen. Das heißt, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass ein Vater sein eigenes Kind missbraucht hat, kann man ihn so lange im Gefängnis behalten, bis der Fall geklärt ist. Das würde es dem Opfer ersparen, seinem Peiniger noch einmal zu begegnen – im schlimmsten Fall sogar zu Hause.
Aktuell werden viel zu viele Täter auf Bewährung verurteilt
Und genau das soll sich jetzt laut Christine Lambrecht auch endlich ändern. Außerdem sollen „derartige Taten länger im Führungszeugnis vermerkt werden, damit Täter nach Haftentlassung nicht als Erzieher oder als Karatelehrer arbeiten“, so die Justizministerin weiter. Die Behörden hätten außerdem die Aufgabe, intensiv zu kontrollieren, ob die verurteilten Täter ihre Auflagen einhalten.
Für den Fall, dass die Täter nicht kooperieren, können Richter zukünftig einfacher anordnen, sie in Sicherheitsverwahrung zu nehmen – zum Schutz für die Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass Verfahren auch nicht mehr eingestellt werden können, wenn die Anklage als Verbrechen eingestuft wird.
Familienrichter sollen besonders geschult werden
In einem aktuellen Fall hatte der Kopf eines Pädophilenringes aus Münster seinen Stiefsohn über mehrere Jahre hinweg in einer Gartenlaube missbraucht. Der Täter war bereits zweimal wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie vorbestraft – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Trotzdem sah niemand einen Anlass, seinen Stiefsohn vor ihm zu schützen. Der Mann durfte ganz normal mit Frau und Stiefsohn zusammenleben. Und das ist leider kein Einzelfall: Immer wieder entscheiden Richter, dass Väter, die wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt sind, weiterhin Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen. Eigentlich unfassbar! Und für die Kinder kaum zu ertragen.
Deshalb sollen jetzt für Familienrichter spezielle Schulungen zur Pflicht werden. Genau wie regelmäßige Weiterbildungen in diesem Bereich. Mit dieser Maßnahme will Christine Lambrecht „die dringend notwendige Sensibilität der Richter erhöhen – für die einfühlsame Befragung von Kindern und für angemessene Skepsis gegenüber den Tätern.“
Darum hat Christine Lambrecht sich erst gegen eine Erhöhung der Mindeststrafe ausgesprochen
Die Forderung nach einer Erhöhung der Mindeststrafe für Kindesmissbrauch hatte die Justizministerin zunächst abgelehnt. Das Ministerium begründete das so, dass durch das neue Gesetz zum Beispiel auch der Kuss zwischen einer 13- und einem 14-Jährigen ein Verbrechen sei. Für diese Einstellung musste die Ministerin viel Kritik einstecken. Die Deutsche Kinderhilfe forderte sogar ihren Rücktritt.
Wenig später hatte Lambrecht angekündigt, den Vorstoß jetzt doch unterstützen zu wollen. Damit die Richter für den Fall der beiden Minderjährigen entsprechenden Spielraum haben, will die Ministerin auch das in dem neuen Gesetz festlegen. Trotzdem soll klar sein, dass auch ein 16-Jähriger, der Kinderpornos auf seinem Handy hat, zur Rechenschaft gezogen wird.
Warum sie sich erst dagegen ausgesprochen hat, das Strafmaß für Kindesmissbrauch zu erhöhen, erklärt die Ministerin damit, dass höhere Strafen allein nicht ausreichen würden, um Täter abzuschrecken. Stattdessen müsste der „Verfolgungsdruck massiv erhöht“ werden. Letzten Endes habe sie festgestellt, dass Handlungsbedarf bestehe: „Wenn nur bei einem winzigen Bruchteil der Urteile zu Kindesmissbrauch Höchststrafen verhängt werden, dann ist das nicht hinnehmbar.“
Ab wann gelten die neuen Gesetze denn nun endlich?
Der Vorschlag für die Reformen kam noch rechtzeitig vor der Sommerpause. Jetzt soll daraus relativ schnell ejn Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Danach müssen Bundesrat und Bundestag darüber beraten. Laut Christine Lambrecht könnte die neue Regelung noch vor Ende des Jahres zum Gesetz werden.
Das sind doch endlich mal gute Nachrichten!
[…] würden die Täter auch versuchen, direkten Kontakt zu den Kindern aufzunehmen. Denn dadurch, dass viele […]
[…] Daten des Mädchens zu löschen. Der Onkel ist aktuell noch auf der Flucht und wird per Haftbefehl […]