Wenn eine schwangere Frau ihr Baby verliert, ist das in den meisten Fällen ein traumatisches Erlebnis. Doch wirklich Zeit, es zu verarbeiten, haben die Betroffenen oft nicht. Denn im Gegensatz zu Müttern, die ihr Baby nach der Geburt im Arm halten dürfen, haben Frauen bei einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Mutterschutz. Genau das soll sich jetzt ändern! Die Regierung will noch vor den Neuwahlen am 23. Februar eine entsprechende Gesetzesänderung verabschieden.
Bisher greift der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nicht
Laut Mutterschutzgesetz dürfen Frauen nach einer Geburt im Normalfall acht Wochen nicht arbeiten, bekommen während dieser Zeit aber Mutterschaftsgeld gezahlt. Aktuell gilt diese Regelung allerdings nur für Geburten ab der 24. Schwangerschaftswoche. Denn medizinisch gesehen gilt das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zu diesem Zeitpunkt als Fehlgeburt – und in diesem Fall hat die Frau bisher keinen Anspruch auf den Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Das heißt, Betroffene müssen ein ärztliches Attest vorlegen, wenn sie in der Zeit nach der Fehlgeburt nicht arbeiten können.
Doch das soll sich jetzt endlich ändern! Wie Familienministerin Lisa Paus unter anderem gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, haben sich SPD, Union, Grüne und FDP auf eine Änderung des Mutterschutzgesetzes geeinigt. Und die soll sogar noch vor den Neuwahlen am 23. Februar beschlossen werden.
Gestaffelter Mutterschutz zukünftig schon vor der 24. SSW
Dabei sieht die neue Regelung einen gestaffelten Mutterschutz vor, der schon ab der 13. Schwangerschaftswoche greifen soll. Wie genau die Staffelung aussehen wird, ist bisher noch nicht bekannt.
„Schutzlücke für schwangere Frauen in Deutschland endlich geschlossen“
Obwohl die Parteien bei vielen Themen Schwierigkeiten hatten, sich zu einigen, hat in diesem Fall auch die CDU als Opposition die Änderung des Gesetzes unterstützt. Sehr zur Freude von Lisa Paus, die sagt, dass durch die Anpassung eine Schutzlücke für schwangere Frauen endlich geschlossen werde: „Der gestaffelte Mutterschutz bietet betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden“, so die Familienministerin gegenüber dem Tagesspiegel.
Dem können wir uns nur anschließen!
Längst überfällig oder vielleicht noch nicht ausreichend? Was sagt ihr zu der geplanten Änderung –
Es geht endlich in die richtige Richtung. Meiner Meinung nach ist das aber noch nicht genug. Ich habe zwei Kinder vor der 12. SSW verloren. Ich wurde 2 Tage bzw. gar nicht krank geschrieben und musste direkt wieder arbeiten. Ich habe heute noch Probleme, sowohl körperlich als auch psychisch. Für die Frauenärzte ist es alltäglich und passiert halt. Der Hausarzt fühlt sich nicht zuständig und verweist an den Frauenarzt. Das ist einfach nicht richtig.