Nach ihrem Wahlsieg will plant die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz unter anderem auch Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Während der Freibetrag grundsätzlich steigen soll, gilt die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes nicht für alle Familien. Ganz im Gegenteil: Einigen möchte die Union das Kindergeld kürzen.
Kindergeld-Erhöhung geplant – aber nicht für alle
Grundsätzlich gibt es laut Wahlprogramm von CDU/CSU erst einmal gute Nachrichten für Familien. Denn die Union plant, sowohl den Kinderfreibetrag anzuheben, als auch das Kindergeld zu erhöhen.
Unter der Überschrift „Familien unterstützen, Verantwortung übernehmen“ heißt es wörtlich: „Wir entwickeln perspektivisch den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern. Entsprechend heben wir auch das Kindergeld an“. Das soll übrigens zukünftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden, ohne dass die Eltern es beantragen müssen.
Allerdings möchte die Union für eine bestimmte Gruppe das Kindergeld kürzen: Wenn die Eltern zwar in Deutschland wohnen und arbeiten, die Kinder aber im EU-Ausland leben, soll das Kindergeld an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Heißt also zum Beispiel für Familien, deren Kinder in Ländern wie Polen, Tschechien oder Rumänien leben, dass sie sehr wahrscheinlich weniger Kindergeld bekommen würden.
Kindergeld-Kürzung als Sparmaßnahme
Durch die Änderungen könnte die Union einiges an Kosten sparen: Im Jahr 2023 wurde laut einer Anfrage der Bild an die Agentur für Arbeit rund 525,7 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen, das meiste davon nach Polen. Allerdings muss man dazu wissen: Insgesamt wurden 2023 rund 54 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Der Anteil, der an Kinder im Ausland überwiesen wurde, liegt also nur bei rund einem Prozent.
Trotzdem sieht die Union in einer Anpassung offenbar eine Möglichkeit für die Regierung, Geld zu sparen. Es ist allerdings noch nicht sicher, ob der Plan von CDU/CSU in den Koalitionsvertrag übernommen wird.
Genaue Zahlen hat die Union bisher nicht genannt.
Wie die Anpassung genau aussehen soll, dazu gibt es bisher keine konkreten Zahlen. Das gleiche gilt übrigens für Kinderfreibetrag und die grundsätzliche Erhöhung des Kindergeldes.
Aktuell liegt der Kinderfreibetrag bei 6.384 € pro Kind, der Grundfreibetrag für 11.784 € pro Person. Bei verheirateten Paaren verdoppelt er sich auf 23.586 €. Wenn die Union also davon spricht, den „Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern“ zu entwickeln“, wäre hier für Familien einiges an Entlastung möglich.
Das Kindergeld, das zum 1. Januar 2025 auf 255 € pro Kind erhöht wurde, soll zum 1. Januar 2026 noch einmal auf 259 € pro Kind steigen. Ob die Union bei diesem Plan bleiben will oder eine erneute Erhöhung plant, steht noch nicht fest.